Alle BeiträgeTeil 1 von 12 — KI und Rechtsanwälte
Ratgeber22. Juni 2026

80 Prozent richtig – und trotzdem falsch gelegen

Es war kein dramatischer Fall. Kein großes Unternehmen, kein existenzbedrohender Streit. Ein Mandant hatte einen Vertrag abgeschlossen, war danach unzufrieden, und wollte ihn rückgängig machen. Bevor er zu uns kam, hatte er seine Sache selbst in die Hand genommen – mit ChatGPT.

Er zeigte mir stolz seine E-Mails an die Gegenseite. Ich las sie durch. Und mein erster Gedanke war ehrlich gesagt: Gar nicht schlecht. Klarer Ton, strukturierte Argumentation, korrekte Begriffe. Die KI hatte ihm erklärt, warum er ein Widerrufsrecht habe – mit Paragraphen, mit Urteilen, mit Begründung. Alles stimmte. Alles war belegt.

Dann stellte ich ihm die Frage, die jeder Anwalt in den ersten Minuten stellt: „Wo haben Sie den Vertrag unterschrieben?"

Er sah mich etwas verwundert an. „In dem Laden, direkt vor Ort."

Damit war die gesamte Argumentation hinfällig. Das Widerrufsrecht, auf das er sich berief, gilt nicht für Verträge, die in den Geschäftsräumen des Verkäufers abgeschlossen werden. Die KI hatte das nicht gewusst – weil mein Mandant es ihr nicht gesagt hatte. Nicht aus Nachlässigkeit. Sondern weil er nicht wissen konnte, dass genau dieser Umstand alles verändert.

Die KI hatte die falsche Frage perfekt beantwortet.

Was in diesem Moment wirklich passiert ist

Ich erzähle diese Geschichte nicht, um KI schlecht zu machen. Die 80 Prozent, die stimmen, sind echte 80 Prozent – das soll nicht kleingeschrieben werden. Wer KI-Tools für eine erste Orientierung nutzt, bekommt heute tatsächlich mehr als früher eine schnelle Google-Suche geliefert.

Das Problem liegt im Rest.

KI-Systeme – und das ist keine Schwäche, sondern ihr strukturelles Prinzip – antworten auf das, was man fragt. Sie können nicht wissen, was nicht gefragt wurde. Sie erkennen nicht, welche Information fehlt. Und sie warnen nicht, wenn der Sachverhalt, auf den sie antworten, gar nicht der Sachverhalt ist, um den es eigentlich geht.

In der Rechtsberatung ist das keine Kleinigkeit. Denn Sachverhaltsermittlung ist zu 85 Prozent die eigentliche Arbeit. Wer war wo, wann, unter welchen Umständen? Was steht im Vertrag, was stand im Angebot, was wurde mündlich vereinbart? Wurde ein Fernabsatzvertrag geschlossen oder ein stationärer? Handelt der Mandant als Verbraucher oder als Unternehmer? All das klingt nach Details – und jedes einzelne kann den rechtlichen Ausgang vollständig verändern.

Die KI fragt das nicht. Sie kann es nicht fragen, weil sie den Sachverhalt nicht kennt. Sie antwortet auf das, was ihr mitgeteilt wird.

Das haben wir schon einmal erlebt

Als Google aufkam, war die Befürchtung dieselbe: Wer braucht noch einen Anwalt, wenn man sich alles selbst heraussuchen kann? Jeder hat Zugang zu Gesetzen, Urteilen, Kommentaren – kostenlos, sofort, rund um die Uhr.

Was ist daraus geworden? Die Rechtsberatung hat sich nicht erübrigt. Sie hat sich verändert. Die einfachen Fragen klären viele Menschen heute selbst. Was zu uns kommt, ist komplexer, mehrdeutiger, vielschichtiger geworden. Google hat die Rechtsberatung nicht ersetzt – es hat sie geschärft.

Mit KI wird dasselbe passieren. Die Technologie ist mächtiger, die Antworten überzeugender, die Schwelle zur Nutzung niedriger. Aber das grundlegende Problem bleibt: Ein Werkzeug ist nur so gut wie die Hand, die es benutzt. Und dazu braucht man das Handwerk.

Wo KI tatsächlich nützlich ist – und wir sie selbst einsetzen

Wir experimentieren in unserer Kanzlei aktiv mit KI-Tools. Ich sage das bewusst, weil ich keine Technologieskepsis verbreiten möchte. KI kann Erstorientierungen geben, Dokumente strukturieren, Formulierungshilfen liefern, Zusammenfassungen erstellen und bei der Recherche Zeit sparen. Wer diese Möglichkeiten kennt und richtig nutzt, hat einen echten Vorteil – das gilt für Anwälte genauso wie für Mandanten.

Was KI nicht kann: Den Sachverhalt verstehen. Die relevante Frage erkennen, die noch gar nicht gestellt wurde. Einschätzen, wie ein Richter in einem bestimmten Landgerichtsbezirk typischerweise urteilt. Erkennen, dass hinter einem scheinbar klaren Vertragsstreit ein Beziehungskonflikt steckt, der eine ganz andere Lösung braucht. Abwägen, wann man kämpft und wann man verhandelt.

Das sind keine mystischen Fähigkeiten. Das ist Erfahrung, Menschenkenntnis und juristisches Handwerk.

KI irrt sich mit Überzeugung

Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen einem Fehler, den ein Mensch macht, und einem Fehler, den eine KI macht.

Ein Mensch, der unsicher ist, zweifelt. Er fragt nach, relativiert, sagt „ich bin mir nicht sicher". Eine KI tut das nicht. Sie formuliert richtige und falsche Aussagen mit derselben flüssigen Überzeugung. Der Satz „Sie haben ein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB" klingt genauso sicher wie der Satz „Der Vertrag wurde in Ihren Geschäftsräumen abgeschlossen, weshalb kein Widerrufsrecht besteht" – auch wenn einer der beiden Sätze den Sachverhalt komplett verfehlt.

Das ist kein Bug. Das liegt in der Natur von Sprachmodellen: Sie erzeugen wahrscheinlichen, kohärenten Text – nicht notwendigerweise richtigen. Im Alltag ist das kein Problem. Im Recht kann es eines werden.

Deshalb gilt: KI als erste Einschätzung? Sinnvoll. KI als Grundlage für eine Entscheidung mit rechtlichen Konsequenzen? Ohne Gegenprüfung durch einen Fachmann mit Kenntnis des vollständigen Sachverhalts? Riskant.

Was das für Sie bedeutet

Diese Artikelserie ist nicht als Warnung gedacht. Sie ist als Orientierung gedacht – für alle, die KI bereits nutzen oder überlegen, es zu tun. Denn KI wird bleiben. Wer lernt, sie richtig einzusetzen, gewinnt. Wer sie blind vertraut, riskiert Fehler, die sich teuer anfühlen können.

In den folgenden Artikeln schauen wir uns an, wie man KI-Tools richtig fragt (die Kunst des Promptings), welche Risiken wirklich bestehen – Datenschutz, Haftung, Halluzinationen – und wann der Gang zum Anwalt nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist.

Haben Sie eine ähnliche Situation erlebt? Oder sind Sie unsicher, ob Ihre rechtliche Einschätzung auf dem richtigen Sachverhalt basiert? Sprechen Sie uns an – das erste Gespräch kostet Sie nichts außer Zeit.

Weiter lesen: Artikel 2 – Die Kunst des richtigen Promptings: Warum KI-Antworten nur so gut sind wie die Fragen

Artikelserie: KI und Rechtsanwälte

  1. 0180 Prozent richtig – und trotzdem falsch gelegen
  2. 02Prompting für JuristenDemnächst
  3. 03Wenn KI erfindet — und dabei völlig überzeugt klingtDemnächst
  4. 04Darf ich ChatGPT für meinen Rechtsstreit nutzen?Demnächst
  5. 05LegalTech in der PraxisDemnächst
  6. 06KI, DSGVO und DatenschutzDemnächst
  7. 07KI vor Gericht: Unterschrift bleibt UnterschriftDemnächst
  8. 08Was ich ohne KI nicht gemacht hätteDemnächst
  9. 09Warum der Anwalt bleibtDemnächst
  10. 10Ausblick: Thesen zur KI-Zukunft im RechtDemnächst
  11. 11Wenn die Recherche zu früh aufhörtDemnächst
  12. 12Artikel 12 (Thema folgt)Demnächst
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Rechtsanwalt Andreas Schatz
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und anwaltlich geprüft.
80 Prozent richtig – und trotzdem falsch gelegen | Koch, Schatz & Kollegen