Die Frage wird mir in letzter Zeit öfter gestellt – manchmal offen, manchmal ein bisschen verlegen: „Ich habe das schon kurz bei ChatGPT eingegeben. War das falsch?"
Die ehrliche Antwort lautet: nicht unbedingt. Es kommt darauf an, was Sie eingegeben haben – und was Sie damit gemacht haben.
Die Frage ist inzwischen auch keine Randerscheinung mehr. An Amtsgerichten gehen mittlerweile viele KI-generierte Schriftsätze ein, an den Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen ist die Zahl KI-gestützter Eilanträge binnen eines Jahres um über 50 Prozent gestiegen. Und seit dem 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte – wo sich Parteien ohne Anwalt selbst vertreten dürfen – bis zu einem Streitwert von 10.000 statt bisher 5.000 Euro zuständig. Mehr Fälle mit mehr auf dem Spiel landen also gerade dort, wo sich Menschen zunehmend von einer KI statt von einem Anwalt helfen lassen.
Das eigentliche Problem: Die Untätigkeit
Bevor wir über KI reden, sollten wir über etwas anderes reden: über die Fälle, in denen gar nichts passiert.
Viele Menschen wissen, dass sie ein rechtliches Problem haben. Sie wissen, dass sie reagieren sollten. Aber sie tun es nicht – weil sie nicht wissen, wie. Eine Kündigung schreiben, eine Frist wahren, auf ein Mahnschreiben antworten: Das klingt einfach, ist es aber nicht, wenn man nicht weiß, wo man anfangen soll. Früher endete das oft in einer aufwendigen Google-Suche, die zwar Informationen lieferte, aber keine fertige Handlung. Die Schwelle vom Wissen zum Tun blieb hoch.
KI hat diese Schwelle gesenkt. Deutlich.
Wer heute ChatGPT fragt, wie er seinen Fitnessstudiovertrag kündigt, bekommt keine zehn Links, die er selbst auswerten muss. Er bekommt eine Struktur, eine Erklärung, und am Ende einen Textvorschlag für das Kündigungsschreiben. Der Weg vom Problem zur Handlung ist kürzer geworden – und das ist, in bestimmten Fällen, tatsächlich ein Fortschritt.
Das sehe ich auch bei einer anderen Gruppe: Mandantinnen und Mandanten, die sprachlich Schwierigkeiten mit dem Deutschen haben, schicken mir inzwischen öfter E-Mails, die erkennbar mit KI formuliert wurden. Ich finde das nicht schlimm – im Gegenteil. Eine klare, KI-formulierte E-Mail ist mir lieber als eine kryptische Nachricht in schlechtem Deutsch, aus der ich erst mühsam herauslesen muss, worum es überhaupt geht. So weiß ich wenigstens von Anfang an, was begehrt wird.
Wo KI glänzt: Die Allerweltsfälle
Es gibt eine Kategorie von Rechtsproblemen, für die kein Mensch gerne zum Anwalt geht – nicht weil sie unwichtig wären, sondern weil sie so alltäglich sind, dass sich der Aufwand nicht zu lohnen scheint. Handyvertrag kündigen, Fitnessstudio zum Jahresende abmelden, Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen, Rücktritt von einem Online-Kauf erklären.
Das sind echte Klassiker. Und das sind auch die Fälle, in denen KI am besten funktioniert – weil die Rechtslage klar ist, die Sachverhalte wenig Spielraum für Interpretationen lassen, und das Ergebnis ein sauberer Textvorschlag ist, der die nötigsten Formalien einhält.
Hier passiert etwas Sinnvolles: Der Mandant, der sonst gar nichts getan hätte, schickt jetzt zumindest ein Kündigungsschreiben. Die Frist wird gewahrt. Der Anspruch geht nicht verloren. Kein Anwaltsbriefbogen – aber auch kein Schaden durch Untätigkeit. Und manchmal kommt dieser Mandant danach doch noch zu uns, mit einem Fall, der sich aus dem ersten Schreiben entwickelt hat – und hat zumindest die wichtigen Fristen nicht versäumt. Das ist kein schlechtes Ergebnis.
Die Grenze: Wenn der Sachverhalt kompliziert wird
Doch diese Grenze ist schärfer, als sie auf den ersten Blick wirkt.
Die Fälle, in denen KI verlässlich hilft, haben eine gemeinsame Eigenschaft: Die Rechtslage ist eindeutig, und der Sachverhalt ist so einfach, dass er vollständig und richtig in ein Textfeld passt. Sobald eines dieser beiden Elemente wegfällt, beginnt das Risiko.
Was in den Artikeln 1 bis 3 dieser Serie ausführlich beschrieben wurde, gilt hier in aller Kürze nochmals: KI beantwortet in erster Linie die Frage, die gestellt wird – nicht zwingend die Frage, die gestellt werden müsste. Das heißt nicht, dass eine KI nie nachfragt. Moderne Systeme tun das durchaus, teils gezielt. Aber wie gut diese Nachfrage ist, hängt stark davon ab, was die KI über den Fall bereits „weiß" – welchen Kontext, welche vorherigen Angaben, welche Voreinstellungen ihr mitgegeben wurden. Eine KI ohne diesen Hintergrund stellt oft nur generische Anschlussfragen, die den eigentlichen Kipppunkt des Falls gar nicht berühren.
Hier liegt eine zweite, subtilere Falle: Eine Rückfrage wirkt kompetent. Hakt die KI nach, wiegt das den Nutzer in falscher Sicherheit – man glaubt, das System wisse genau, was es tut. Doch eine Nachfrage ist kein Beweis dafür, dass die KI das entscheidende Detail erkannt hat; sie kann genauso gut am eigentlich wichtigen Punkt vorbeifragen und trotzdem Vertrauen erzeugen. Wer nicht weiß, welches Detail den Fall kippt, kann es der KI nicht mitteilen – und merkt oft nicht, dass auch die Rückfrage der KI genau daran vorbeigeht. Eine selbstsicher klingende Antwort auf eine unvollständig gestellte Frage hat dann keinen Fortschritt gebracht – sondern Sicherheit vorgespiegelt, wo keine war.
Konkret bedeutet das: Sobald Fristen mit rechtlichen Konsequenzen im Spiel sind, sobald Verträge komplexer sind als ein einfaches Abo, sobald eine Gegenseite mit eigenem Rechtsbeistand auftritt, sobald es um Schadensersatz, Strafrecht, Arbeitsrecht mit Abfindungsverhandlungen oder familienrechtliche Regelungen geht – ist KI kein verlässlicher Ratgeber mehr. Sie ist ein Ausgangspunkt, nicht ein Endpunkt.
Drei Fragen helfen bei der Selbsteinschätzung, bevor Sie eine KI-Antwort zur Grundlage einer Entscheidung machen. Ist die Rechtslage eindeutig? Bei Standardsituationen wie Vertragskündigungen in klaren Fällen: ja. Bei allem, was Ausnahmen, Sonderregelungen oder individuelle Umstände kennt: nein. Haben Sie der KI alle relevanten Details genannt? Und wissen Sie, was alles relevant ist? Falls nicht – und das ist keine Kritik, sondern eine ehrliche Feststellung – fehlt die Grundlage für eine verlässliche Antwort. Wie in Artikel 2 dieser Serie beschrieben: Man muss bereits wissen, was wichtig ist, um es mitzuteilen. Was passiert, wenn die Antwort falsch ist? Bei einem Kündigungsschreiben für ein Fitnessstudio: wenig. Bei einem Anspruch, der verjährt, weil die KI die falsche Frist nannte: unter Umständen viel. Die Toleranz für Fehler ist nicht überall gleich.
Der Fall aus Leipzig: Wenn es trotzdem „funktioniert"
Wie diese Grenze in der Praxis aussieht, zeigt ein Fall, der 2026 in der Fachpresse für Aufsehen sorgte. Ein Mann aus Leipzig sollte 242,34 Euro Arbeitslosengeld zurückzahlen, weil er nach Auffassung der Arbeitsagentur eine neue Beschäftigung nicht rechtzeitig gemeldet hatte – er selbst gab an, dies telefonisch getan zu haben. Ohne anwaltliche Vertretung ließ er sich von ChatGPT einen 18-seitigen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter erstellen, wegen angeblicher Verletzung der Gewaltenteilung.
Das Ergebnis sah aus wie ein juristischer Schriftsatz – Gliederung, Diktion, der äußere Habitus eines echten Antrags. Es enthielt aber sinnentstellend wiedergegebene Gesetzeszitate und Verweise auf Gerichtsentscheidungen, die es offenbar nicht gab. Genau die Halluzinationsproblematik, die Artikel 3 dieser Serie beschreibt – nur diesmal nicht bei einem Anwalt, der die Fehler hätte erkennen müssen, sondern bei einem juristischen Laien, dem die Vergleichsgrundlage fehlte.
Im Oktober 2025 wurde das Verfahren eingestellt. In der öffentlichen Wahrnehmung wurde daraus schnell die Geschichte „KI schlägt Justiz". Die genauere Version, die ein Gerichtssprecher später bestätigte, ist nüchterner: Die Einstellung erfolgte nach dem Opportunitätsprinzip – einer Ermessensentscheidung, dass die Weiterverfolgung angesichts der geringen Schadenssumme unverhältnismäßig gewesen wäre. Der Inhalt des KI-Schriftsatzes spielte dabei keine tragende Rolle.
Der Fall zeigt in Reinform, warum „es hat funktioniert" die falsche Messlatte ist. Wer nur auf das Ergebnis schaut, lernt daraus: KI-Schriftsätze wirken. Wer auf den Grund schaut, lernt etwas anderes: Es hätte genauso gut schiefgehen können – der Ausgang lag nicht am Inhalt des Antrags, sondern an einer verfahrensrechtlichen Weichenstellung, auf die niemand Einfluss hatte.
Ein Vorbehalt, der selten erwähnt wird: Was im Training steckt, ist nicht, was gilt
Ein KI-Sprachmodell „denkt" nicht in einer Sprache. Es verarbeitet Text als Zahlenfolgen – Token – und berechnet, welche Fortsetzung statistisch am wahrscheinlichsten ist. Die verbreitete Vorstellung, ein Modell würde „auf Englisch denken" und ins Deutsche übersetzen, ist insofern technisch ungenau.
Was stimmt: Ein erheblicher Teil der frühen Trainingsdaten großer Sprachmodelle stammte aus dem angloamerikanischen Rechtsraum – Fallrecht in großer Zahl, gut strukturiert und öffentlich verfügbar. Inzwischen enthalten die Gewichte aktueller Modelle deutlich mehr deutsches Recht, und es gibt mittlerweile auch spezialisierte KI-Angebote, die gezielt auf deutsche Rechtsquellen ausgerichtet sind. Das Bild „KI kennt vor allem US-Recht" lässt sich heute nicht mehr pauschal halten.
Was aber bleibt, ist ein tieferliegendes Problem: Ein Modell kann eine Antwort aus zwei Quellen ziehen – aus seinem trainierten „Gedächtnis" (was es aus Milliarden Textbeispielen über Recht gelernt hat) oder aus einer gezielten Recherche in aktuellen, echten Quellen. Für den Nutzer sind beide Antworten äußerlich identisch: gleich selbstsicher, gleich flüssig formuliert. Das deutsche Recht funktioniert über Gesetzesauslegung – grammatisch, systematisch, historisch, teleologisch –, und diese Methoden können je nach Fragestellung zu unterschiedlichen, teils gegensätzlichen Ergebnissen führen. Eine KI, die aus dem Gedächtnis antwortet, statt die aktuelle Norm und Rechtsprechung nachzuschlagen, kann eine überholte, unvollständige oder schlicht falsche Auslegung mit derselben Überzeugung vortragen wie die richtige.
Wie das im Detail funktioniert, erklärt der technische Begleitbeitrag dieser Serie: Wenn die Recherche zu früh aufhört.
Was das in der Praxis heißt
KI ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Aber sie ist auch nicht nichts. Für eine erste Orientierung, für einfache Standardfälle, für den Schritt vom Wissen zum Handeln in klaren Situationen – kann sie eine sinnvolle Hilfe sein. Besser als Untätigkeit ist sie fast immer.
Im Recht gibt es jedoch keine Teilpunkte. Ein Schreiben, das zu 80 Prozent richtig ist, kann durch die falschen 20 Prozent alles riskieren. Für diese 20 Prozent übernimmt die KI keine Haftung – die tragen Sie ganz allein.
Ein Rechtsanwalt und KI-Experte hat kürzlich prognostiziert, dass KI-generierte Schriftsätze an Amtsgerichten ohne Anwaltszwang „in wenigen Jahren die Mehrheit" bilden könnten. Ob das eintritt oder nicht: Für die Kernfrage dieses Artikels ändert das nichts. Die nützlichste Faustregel bleibt eine einfache: Je höher der Schaden, der aus einem Fehler entstehen kann, desto weniger sollten Sie sich auf ein Werkzeug verlassen, das nicht haftet.
Kann ich die Verantwortung übernehmen? Was KI schreibt, wird von der Welt als Ihr Wort behandelt. Wer ein Schreiben auf Basis eines KI-Vorschlags abschickt, steht dafür gerade – unabhängig davon, wer den Text formuliert hat. Bei 500 Euro kann man das unter Umständen in Kauf nehmen. Bei höheren Beträgen, bei Fristen mit rechtlichen Konsequenzen, bei Verfahren mit unbekanntem Ausgang wird die Frage ernster. Wo die eigene Grenze liegt, ist von Mensch zu Mensch verschieden – und vom Leidensdruck, der hinter dem Fall steckt. Aber die Frage sollte man sich stellen, bevor man abschickt.
Der aufgeklärte Mandant – eine echte Chance
Es gibt aber noch einen Gedanken, den ich zum Abschluss nicht unterschlagen möchte – weil er zeigt, dass KI und Rechtsberatung sich nicht ausschließen, sondern ergänzen können.
In der Medizin kennt man den aufgeklärten Patienten: jemand, der sich informiert hat, der Fragen stellen kann, der das Gespräch mit dem Arzt auf Augenhöhe führt. Kein Arzt, der etwas auf sich hält, empfindet das als Bedrohung. Im Gegenteil – ein informierter Patient ist ein besserer Patient. Das Gespräch wird präziser, die Diagnose vollständiger, das Ergebnis besser.
Das erlebe ich inzwischen regelmäßig, besonders bei Parkwatcher-Fällen: Mandanten kommen mit einer KI-Vorrecherche zu mir, kennen die grobe Rechtslage schon – und fragen trotzdem noch einmal bei mir nach. Nicht, weil sie der KI misstrauen, sondern weil es ums Prinzip geht und dann doch noch mal persönlicher Beratungsbedarf entsteht.
Mit KI kann dasselbe im Recht entstehen: der aufgeklärte Mandant. Jemand, der mit einer ersten Einschätzung kommt, der juristische Begriffe kennt, der Fragen stellen kann. Wenn ein Mandant durch KI-gestützte Vorbereitung Argumente mitbringt, die ich selbst noch nicht bedacht hatte – dann ist das kein Angriff auf meine Arbeit, sondern eine Bereicherung für beide Seiten und am Ende ein besseres Ergebnis für den Fall.
KI kann, richtig eingesetzt, die Qualität des Mandantengesprächs heben. Das ist eine der wenigen Entwicklungen in diesem Bereich, auf die ich mich tatsächlich freue.
Artikel 3 der Serie: Wenn KI erfindet — und dabei völlig überzeugt klingt
Artikel 5 der Serie: LegalTech in der Praxis – die fertigen Lösungen für Fluggastrechte, Mietminderung und Inkasso, die versprechen, das Recht zugänglicher zu machen. Was steckt dahinter, und wann lohnt sich der Einsatz wirklich?
Alle Artikel der Serie: KI und Rechtsanwälte
Andreas Schatz, Rechtsanwalt
PS: Auch dieser Artikel ist mit Unterstützung von KI entstanden – und weiß deshalb aus erster Hand, wie überzeugend ein Text klingen kann, der trotzdem in die Irre führt.
Hinweis zu den Fundstellen: Der Fall aus Leipzig (Befangenheitsantrag, Einstellung im Oktober 2025 nach dem Opportunitätsprinzip) wurde über nau.ch und den NJW-Forum-Beitrag „KI-Schriftsätze nerven – und stärken den Rechtsstaat" (beck-aktuell, 05.05.2026) verifiziert. Die Streitwertgrenze der Amtsgerichte von 10.000 Euro seit dem 1. Januar 2026 wurde über eine Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer bestätigt (Gesetz vom 11.12.2025, BGBl.). Die Statistik zu den KI-Eilanträgen an den Sozialgerichten Nordrhein-Westfalens stammt aus einem Beitrag von beck-aktuell vom 01.07.2026.
