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Allgemeines Zivilrecht
Im allgemeinen Zivilrecht vertreten wir Sie bei Streitigkeiten rund um Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge. Ob mangelhafte Ware, fehlerhafte Handwerkerleistungen oder Lieferprobleme — wir setzen Ihre Ansprüche durch.
Unsere Leistungen
- Kaufrecht — Mängelansprüche, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
- Werkvertragsrecht — Handwerker, Bauleistungen, Dienstleistungsverträge
- Werklieferungsrecht — Kombinierte Liefer- und Herstellungsverträge
- Gewährleistungsansprüche gegenüber Händlern und Herstellern
- Vertragsprüfung und -gestaltung
- Außergerichtliche Einigung und Klageverfahren
Häufige Fragen
Wann liegt ein Werkvertrag vor?+
Ein Werkvertrag liegt vor wenn ein Unternehmer einen bestimmten Erfolg schuldet — z.B. eine Reparatur, ein Gutachten oder eine Webseite. Der Unterschied zum Dienstvertrag: beim Werkvertrag wird das Ergebnis geschuldet, nicht nur das Bemühen.
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