Honorar & Kosten

Was kostet ein Anwalt bei uns?

Transparent, fair — und in vielen Fällen entstehen für Sie gar keine Kosten.

Kosten prüfen lassen

Rufen Sie an — wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, was Ihren Fall kostet.

069 / 999 99 33-10Termin vereinbaren

Rechtsschutzversicherung?

Wir stellen kostenlos die Deckungsanfrage für Sie und klären direkt mit Ihrer Versicherung. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Verkehrsunfall: Sie zahlen nichts

Kein Honorar, solange wir auch nur einen Cent von der Gegenseite erhalten.

Wir rechnen ausschließlich den regulierten RVG-Streitwert direkt gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Für Sie entsteht kein finanzielles Risiko.

Das bedeutet konkret: Wenn Sie unverschuldet oder auch nur teilweise unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, sind die Anwaltskosten Teil des Schadensersatzes. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtet, diese zu übernehmen.

Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert — also dem Gesamtschaden: Reparaturkosten, Mietwagen, Wertminderung, Schmerzensgeld und alle weiteren Positionen, die wir für Sie durchsetzen.

Wir kommunizieren direkt mit der Versicherung. Sie müssen weder in Vorleistung gehen noch auf Geld warten — die Regulierung läuft vollständig über uns.

Mit Rechtsschutzversicherung: 0 € oder nur Selbstbeteiligung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung (RSV) haben, die Verkehrsrecht oder das betreffende Rechtsgebiet einschließt, übernimmt Ihre Versicherung die Anwaltskosten. Sie zahlen allenfalls die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung — häufig 150 bis 300 €.

Wir stellen die Deckungsanfrage kostenlos für Sie und klären direkt mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Deckung besteht. Sie müssen sich darum nicht kümmern.

Viele Mandanten wissen nicht genau, was ihre RSV abdeckt. Rufen Sie uns einfach an — wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Deckung besteht, bevor wir das Mandat annehmen.

Erstberatung

Für eine Erstberatung gilt nach § 34 RVG ein gesetzlicher Höchstbetrag von 190 € netto (ca. 226 € inkl. MwSt.) für Verbraucher. Wir informieren Sie vorab klar über die anfallenden Kosten.

In vielen Fällen wird die Erstberatungsgebühr auf das spätere Mandat angerechnet — das besprechen wir offen zu Beginn des Gesprächs.

Wenn Sie eine RSV haben, deckt diese in der Regel auch die Erstberatung ab — fragen Sie einfach nach.

Andere Rechtsgebiete: Gebühren nach RVG

In Gebieten wie Mietrecht, Arbeitsrecht und WEG-Recht richten sich die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Grundlage ist der Streitwert des Verfahrens — also der wirtschaftliche Wert, um den gestritten wird.

Das Prinzip: Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren — aber auch desto mehr steht für Sie auf dem Spiel. Die gesetzlichen Gebühren sind für beide Seiten verbindlich und kalkulierbar.

Beispiel-SituationStreitwert (ca.)Anwaltskosten gesamt (ca.)
Eigenbedarfskündigung / Räumungsklage (Miete 800 €/Monat)9.600 €ca. 1.500–2.500 €
Kündigungsschutzklage Arbeitsrecht (Gehalt 3.000 €/Monat)9.000 €ca. 1.400–2.300 €
Kaution nicht zurückgezahlt1.500–3.000 €ca. 350–700 €
WEG-Streitigkeit (Beschlussanfechtung)3.000–15.000 €ca. 700–2.500 €

Orientierungswerte für ein vollständiges gerichtliches Verfahren inkl. Verfahrens- und Terminsgebühr. Die tatsächlichen Kosten hängen vom konkreten Fall ab.

Bei unterlegener Partei trägt diese in der Regel die Kosten beider Seiten. Das Prozesskostenrisiko besprechen wir ehrlich mit Ihnen — wir empfehlen den Klageweg nur, wenn er aussichtsreich ist.

Strafrecht & Verkehrsstrafrecht

Im Strafrecht gibt es zwei Wege: Als Wahlverteidiger vereinbaren wir ein Honorar, das sich an Schwere und Umfang des Verfahrens orientiert. Als Pflichtverteidiger — wenn Ihnen das Gericht einen Anwalt beiordnet — wird die Vergütung aus der Staatskasse gezahlt.

Im Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Nötigung) haben viele Mandanten eine Rechtsschutzversicherung, die auch Strafrecht einschließt — das prüfen wir als erstes.

Bußgeld & Ordnungswidrigkeiten

Bei Bußgeldverfahren richten sich die Anwaltsgebühren nach dem RVG und der Höhe des Bußgeldes. Je nach Verfahren und Aufwand liegen die Kosten für die außergerichtliche Vertretung (Einspruchsbearbeitung) typischerweise zwischen 150 und 400 €.

Viele Verkehrs-RSV-Policen decken auch Bußgeldverfahren ab — fragen Sie nach. Wenn der Einspruch Erfolg hat und das Bußgeld reduziert oder aufgehoben wird, rechnen sich die Anwaltskosten in vielen Fällen bereits rein wirtschaftlich.

Kein Geld für einen Anwalt? Prozesskostenhilfe prüfen.

Wenn Sie die Anwaltskosten nicht tragen können und keine RSV haben, kann das Gericht Prozesskostenhilfe (PKH) gewähren. Voraussetzung: Die Klage hat hinreichende Erfolgsaussichten und Ihr Einkommen liegt unter den gesetzlichen Grenzen. Wir prüfen, ob PKH in Betracht kommt — sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen zu Anwaltskosten

Muss ich beim Verkehrsunfall Anwaltskosten selbst zahlen?

Nein. Wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten vollständig. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Bei der Unfallregulierung: nein. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab. Bei anderen Mandaten ohne RSV vereinbaren wir im Einzelfall einen Kostenvorschuss — das klären wir offen vorab.

Was passiert, wenn ich den Prozess verliere?

Bei einem verlorenen Prozess tragen Sie in der Regel die eigenen Anwaltskosten sowie die gegnerischen. Das Prozesskostenrisiko besprechen wir ehrlich vor einer Klageempfehlung. Ohne RSV prüfen wir, ob Prozesskostenhilfe beantragt werden kann.

Lohnt sich ein Anwalt beim Unfall, wenn ich eine RSV habe?

Ja — und es kostet Sie in der Regel nichts. Mit RSV übernimmt Ihre Versicherung die Anwaltskosten. Wir stellen kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer RSV.

Was kostet eine Erstberatung?

Nach § 34 RVG maximal 190 € netto (ca. 226 € inkl. MwSt.) für Verbraucher. In vielen Fällen wird die Erstberatungsgebühr auf das spätere Mandat angerechnet. Mit RSV ist die Erstberatung in der Regel abgedeckt.

Unsicher, was Ihr Fall kostet?

Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen in wenigen Minuten ehrlich, was auf Sie zukommt — und ob Ihre RSV greift.

Rechtsanwaltskanzlei Koch, Schatz & Kollegen | Tulpenhofstr. 1, 63067 Offenbach am Main