Schmerzensgeld

Schmerzensgeld beim Verkehrsunfall

Versicherer wollen so wenig wie möglich zahlen. Wir versuchen immer, das Maximum für Sie herauszuholen — aber das setzt den richtigen Vortrag voraus.

Verletzt beim Unfall?

Jeder Tag ohne anwaltliche Begleitung ist ein Tag, an dem Beweise fehlen können. Rufen Sie uns an.

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Alle genannten Beträge sind Orientierungswerte aus der Rechtsprechung. Der Einzelfall entscheidet. Rechtsprechung entwickelt sich laufend weiter.

Versicherer wollen wenig zahlen. Wir holen das Maximum.

Schmerzensgeld in Deutschland ist nicht vergleichbar mit amerikanischen Verhältnissen — die Beträge sind nach anderen Maßstäben bemessen, oft niedriger als erwartet, und es gibt keine verbindliche Tabelle. Was es gibt, ist eine umfangreiche Rechtsprechung, an der Gerichte sich orientieren. Versicherungen kennen diese Rechtsprechung genau — und machen routinemäßig Erstangebote weit unterhalb des tatsächlich erzielbaren Betrags.

Unser Ziel ist immer das Maximum, das der konkrete Fall hergibt — nicht die Annahme des ersten Angebots. Das setzt voraus, dass Ihre Verletzungen richtig dokumentiert, Ihre Beschwerden vollständig vorgetragen und Ihre Ansprüche rechtlich korrekt formuliert sind. Genau das ist unsere Aufgabe.

Dokumentation: Jede Lücke wird ausgenutzt

Schmerzensgeld erfordert den Nachweis der Verletzung, ihrer Schwere und des ursächlichen Zusammenhangs mit dem Unfall. Versicherungen suchen aktiv nach Lücken in der Behandlungskette, um die Unfallkausalität zu bezweifeln: Wer nach dem Unfall drei Wochen nicht beim Arzt war, dem wird unterstellt, die Beschwerden seien nicht ernsthaft oder nicht unfallbedingt.

Typische Fehler, die Ansprüche gefährden: Behandlungsunterbrechungen ohne ärztliche Begründung, keine Dokumentation alltäglicher Beeinträchtigungen, Widersprüche zwischen eigenen Angaben gegenüber der Versicherung und den Arztberichten, zu frühe Wiederaufnahme der Arbeit ohne ärztliche Freigabe. Der Versicherungsarzt, der im Auftrag der Gegenseite begutachtet, sucht genau nach solchen Widersprüchen.

Ihre Dokumentations-Checkliste
  • Sofort und regelmäßig zum Arzt — keine Behandlungspausen
  • Alle Arztberichte, Befunde und Atteste aufbewahren
  • Krankschreibungen lückenlos sammeln
  • Beschwerdetagebuch führen: täglich Schmerzen, Beeinträchtigungen, Schlafprobleme
  • Fotos von sichtbaren Verletzungen (Hämatome, Wunden) in den ersten Tagen
  • Keine voreiligen Aussagen gegenüber der gegnerischen Versicherung
  • Freizeiteinschränkungen dokumentieren: was konnten Sie nicht mehr tun?
  • Bei psychischen Beschwerden: frühzeitig psychologische oder psychiatrische Behandlung

Das Abfindungsangebot: die größte Falle

Das deutsche Recht kennt den sogenannten einheitlichen Schmerzensgeldbegriff: Schmerzensgeld wird als Einmalbetrag für vergangene, gegenwärtige und alle zukünftig zu erwartenden Schmerzen festgesetzt. Wer eine Abfindung annimmt, gibt damit alle späteren Ansprüche auf — endgültig und unwiderruflich, auch wenn sich herausstellt, dass die Verletzung dauerhafter oder schwerwiegender ist als zunächst angenommen.

Konkretes Beispiel

Frau M. erleidet beim Auffahrunfall eine HWS-Verletzung. Die Versicherung bietet kurz nach dem Unfall 1.500 € an. Sie nimmt an. Zwei Monate später stellt der Arzt fest, dass sich aus der Verletzung ein dauerhafter Nervenschaden entwickelt hat — mit Einschränkungen, die sie jahrelang begleiten werden. Nachfordern ist nicht mehr möglich. Die Abfindungserklärung war endgültig. Bei anwaltlicher Begleitung wäre der Fall auf einen Wert im fünfstelligen Bereich reguliert worden.

Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung ohne anwaltliche Prüfung — auch dann nicht, wenn die Versicherung Zeitdruck macht oder das Angebot "großzügig" wirkt.

Was das Schmerzensgeld erhöht — und was es kürzt

Erhöht das Schmerzensgeld

  • Alkohol oder Drogen am Steuer des Schädigers
  • Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit / illegales Rennen
  • Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • Besonders langes und intensives Leiden
  • Dauerschäden, Entstellung, Verlust von Gliedmaßen
  • Junges Alter bei schweren Dauerschäden

Kürzt das Schmerzensgeld

  • Kein Sicherheitsgurt — Kürzung typischerweise 20–25 %
  • Mitfahren im Fahrzeug eines erkennbar Betrunkenen
  • Eigenes Mitverschulden am Unfallhergang (§ 254 BGB)
  • Vorerkrankungen im betroffenen Bereich
  • Lücken in der Behandlung (Zweifel an der Kausalität)
  • Aggravation: Übertreibung von Beschwerden

HWS-Distorsion (Schleudertrauma) — der häufigste Fall

HWS-Distorsionen sind die häufigste Verletzungsart bei Auffahrunfällen. Versicherungen bestreiten diese Verletzungen besonders aggressiv, weil sie bildgebend (Röntgen, MRT) oft nicht darstellbar sind. Das gibt der Versicherung die Möglichkeit zu argumentieren, die Verletzung sei nicht nachgewiesen oder vorgetäuscht. Umso wichtiger ist ein konsequenter, lückenloser Behandlungsnachweis.

Grad I — leicht

300–1.500 €

Ohne Dauerschaden, kurze Behandlungsdauer (Wochen), keine strukturellen Verletzungen nachweisbar.

OLG München, 10 U 824/14 (2015): 300 €Auffahrunfall, kurze AU
LG Bonn, 15 O 83/08 (2010): 1.000 €Leichte HWS-Distorsion

Grad II — mittel

3.000–20.000 €

Mehrmonatige Behandlung, teils Dauerschäden möglich, Physiotherapie, ggf. längere Arbeitsunfähigkeit.

OLG Saarbrücken, 4 U 236/04 (2005): 6.000 €HWS-Distorsion Grad II
OLG München, 10 U 3341/13 (2014): 13.000 €Mehrmonatige Therapie
OLG Düsseldorf, I-1 U 159/14 (2015): 10.000 €Längere Behandlung

Grad III — schwer

25.000–60.000 €

Dauerschäden, neurologische Ausfälle, operative Eingriffe, dauerhafte Erwerbsminderung möglich.

OLG Schleswig, 7 U 76/07 (2010): 30.000 €Schwerer Dauerschaden
OLG Naumburg, 2 U 62/14 (2015): 45.000 €**nach 25 % Mitverschulden-Abzug

Psychische Schäden — das unterschätzte Kapitel

Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Angststörungen und Depressionen nach schweren Unfällen sind eigenständige Verletzungen — und werden von Versicherungen systematisch als Simulation oder Übertreibung abgetan. Der Aggravationsvorwurf (Verdacht der Beschwerdenübertreibung) ist eine der häufigsten Abwehrstrategien. Urteile: OLG Koblenz (12 U 390/12, 2015): 14.424 €; OLG Stuttgart (13 U 91/10, 2012): 49.463 € bei vollständiger Berufsunfähigkeit; OLG Köln (7 U 21/23, 2023): 32.000 €.

Besonders gefährlich ist die sogenannte Enthüllungsthese: Hatte jemand vor dem Unfall bereits HWS-Probleme oder psychische Vorbelastungen, argumentiert die Versicherung, der Unfall habe den Schaden nur 'enthüllt', nicht verursacht. Das kann die Schadensersatzpflicht erheblich mindern. Vorerkrankungen schließen Ansprüche nicht aus — aber sie erschweren den Kausalitätsbeweis. Frühzeitige psychiatrische oder psychologische Behandlung und ein darauf spezialisiertes Gutachten sind entscheidend.

Weitere Schadenpositionen bei Personenschaden

Schmerzensgeld ist nur eine von mehreren Schadenpositionen bei Personenschäden. Je nach Schwere des Unfalls kommen folgende eigenständige Ansprüche hinzu — die Komplexität des Gesamtfalls steigt dabei erheblich.

Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB)

Seit 2017 haben nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern) bei Todesfällen einen eigenen Entschädigungsanspruch für ihr seelisches Leid — unabhängig von einem Schockschaden. Gerichte sprechen aktuell typischerweise 10.000–15.000 € für Kernfamilienmitglieder zu, entferntere Angehörige (Geschwister, Schwiegereltern) erhalten 3.000–8.000 €. Es ist kein Schmerzensgeld, sondern ein eigenständiger Anspruch.

Geldrente (§ 843 BGB)

Bei dauerhafter Erwerbsminderung oder dauerhaft vermehrten Bedürfnissen (Pflege, Hilfsmittel, behinderungsbedingte Mehrkosten) kann statt einer Einmalzahlung eine monatliche Rente verlangt werden. Die Anforderungen sind hoch: Der Dauerschaden muss nachgewiesen, der entgangene Verdienst oder Mehrbedarf konkret beziffert sein. Der BGH hat bei Tetraplegie-Fällen lebenslange Renten zusätzlich zu sechsstelligen Schmerzensgeldsummen zugesprochen.

Orientierungswerte aus der Rechtsprechung

Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte aus der deutschen Rechtsprechung. Jeder Fall ist ein Einzelfall — Abweichungen nach oben und unten sind jederzeit möglich.

VerletzungRichtwertBeispiel-Urteil
HWS Grad I (leicht)300–1.500 €OLG München 10 U 824/14
HWS Grad II (mittel)3.000–20.000 €OLG München 10 U 3341/13
HWS Grad III (schwer, Dauerschaden)25.000–60.000 €OLG Schleswig 7 U 76/07
Armfraktur (ohne Dauerschaden)3.000–15.000 €LG Trier 5 O 109/15
Armverletzung mit Dauerschaden20.000–200.000 €OLG Celle 1 U 79/15
Wirbelsäule mit Dauerschaden10.000–100.000 €OLG Stuttgart 1 O 3/06
Querschnittslähmung150.000–500.000 €BGH VI ZR 307/09
PTBS10.000–50.000 €OLG Köln 7 U 21/23
Hinterbliebenengeld (Kernfamilie)10.000–15.000 €BGH VI ZR 73/21

Quellen: Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, Hacks/Ring/Böhm, DAWR-Schmerzensgeldtabelle, OLG- und BGH-Rechtsprechung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Ihre Verletzung. Unser Einsatz.

Schmerzensgeld ist kein Automatismus — es erfordert richtigen Vortrag, vollständige Dokumentation und den Willen, sich gegen die Versicherung durchzusetzen. Das ist unser Job.

Rechtsanwaltskanzlei Koch, Schatz & Kollegen | Tulpenhofstr. 1, 63067 Offenbach am Main