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Was tun nach dem Unfall?
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Koch, Schatz & Kollegen · Rechtsanwälte
Was tun nach dem Unfall?
Handlungsanweisung für die ersten Minuten — zum Mitnehmen
anwalt-offenbach.de
069 / 999 99 33-10
1Sicherheit zuerst
- ▸Warnblinkanlage einschalten
- ▸Warnweste anlegen — Warndreieck aufstellen (50 m innerorts / 100 m außerorts)
- ▸Nach Verletzten schauen — Notruf 112
- ▸Polizei rufen: 110 — auch bei reinem Blechschaden empfehlenswert
⚠ Wer die Unfallstelle nicht sichert, riskiert ein Verwarngeld von mindestens 35 € — bei Gefährdung anderer ein Bußgeld oder Schlimmeres.²
2Beweise sichern — bevor irgendjemand die Fahrzeuge bewegt
Fotos & Video
- ▸Übersichtsaufnahmen aus der Distanz: Straße, Kreuzung, Umfeld, Schilder, Ampeln
- ▸Nahaufnahmen: Schäden, Bremsspuren, Straßenmarkierungen
- ▸Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
- ▸Kurzes Video einmal um die Fahrzeuge herum — erfasst Schäden vollständiger als einzelne Fotos
Zeugen
- ▸Sofort ansprechen und Kontaktdaten notieren (Name + Telefon)³
- ▸Schriftliches Schuldeingeständnis des Gegners mitnehmen wenn möglich — es muss den Unfallhergang konkret beschreiben, sonst zählt es nicht´
Unfallskizze
- ▸Fahrtrichtungen und Endposition der Fahrzeuge einzeichnen
3Personalien austauschen
- ▸Name, Anschrift, Kennzeichen des Gegners notieren
- ▸Versicherungsgesellschaft + Versicherungsscheinnummer des Gegners
- ▸Sachverhaltsdarstellung der Polizei überlassen — keine eigene Erklärung ohne Anwalt
4Was Sie auf keinen Fall tun
- ✗Kein Schuldeingeständnis — auch nicht mündlich. „War meine Schuld“, „Hab ich nicht gesehen“ reicht als Beweis gegen Sie.⁵
- ✗Nichts unterschreiben — kein Formular, keine Erklärung. Lassen Sie sich von niemandem drängen. Das hat alles Zeit.
- ✗Kein Schuldeingeständnis gegenüber der Polizei — es sei denn, Sie sind sicher, dass Sie schuld waren. Im Zweifel: Aussage verweigern — das ist Ihr gutes Recht.⁶
- ✗Kein Restwertangebot annehmen — die Versicherung darf Ihnen das nicht aufzwingen.⁷
- ✗Nicht mit der gegnerischen Versicherung verhandeln — die vertritt den Gegner, nicht Sie.
5Einen Anwalt anrufen — nicht die gegnerische Versicherung
In neun von zehn Fällen trägt die Haftpflicht des Unfallverursachers die Anwaltskosten. Sie tragen kein Kostenrisiko.⁸
Unfallbogen online ausfüllen: anwalt-offenbach.de/terminvorbereitung
Rechtliche Grundlagen
- 1 § 34 Abs. 1 Nr. 1 StVO (Unfallpflichten); § 53a StVZO (Warndreieck-Mitführpflicht)
- 2 BKatV lfd. Nr. 132 (35 € Verwarngeld); bei konkreter Gefährdung: § 315c StGB
- 3 Unbeteiligte Zeugen sind nicht gesetzlich verpflichtet, Kontaktdaten herauszugeben — wer sie sofort anspricht, hat die beste Chance
- 4 OLG Hamm, Beschl. v. 19.10.2010 — I-9 U 117/10: Ein pauschales Schuldanerkenntnis ohne Hergangsdarstellung hat nur eingeschränkten Beweiswert
- 5 § 254 BGB (Mitverschulden); mündliche Eingeständnisse können als Indiz verwertet werden
- 6 § 136 StPO (Schweigerecht); gilt auch bei Unfallaufnahme durch die Polizei
- 7 BGH, Urt. v. 12.07.2005 — VI ZR 132/04: Restwertangebot der Versicherung bindet den Geschädigten nicht, wenn er das Fahrzeug bereits veräußert hat
- 8 § 249 Abs. 1 BGB (Kosten der Rechtsverfolgung als Schadensposition); BGH VI ZR 173/04
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