Unfallregulierung · Offenbach & Rhein-Main

Unfall gehabt?
Wir regulieren — die Gegenseite zahlt.

Für Unfallgeschädigte kostenfrei — auch bei Teilschuld. Die gegnerische Versicherung übernimmt unser Honorar vollständig. Sie kümmern sich um nichts, wir uns um alles.

GTÜ VertragsanwaltVertragsanwälte der GTÜ6.600+ UnfallmandateSeit 1994 in Offenbach
So einfach geht's

Von der Meldung bis zum Geld — in drei Schritten

01

Unfallbogen ausfüllen

Online, in rund 5 Minuten, jederzeit — direkt vom Handy an der Unfallstelle oder später in Ruhe zu Hause.

02

Wir prüfen & melden uns

Binnen 24 Stunden meldet sich ein Anwalt bei Ihnen — mit einer ersten Einschätzung und den nächsten Schritten.

03

Wir regulieren

Reparatur, Mietwagen, Schmerzensgeld — und alles, was oft vergessen wird: Wertminderung, Nutzungsausfall & Co.

Die wichtigste Frage zuerst

Warum kostet Sie das nichts?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, sind die Anwaltskosten Teil Ihres Schadens — genau wie die Reparatur. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss sie übernehmen.

Und wenn Sie eine Teilschuld trifft? Auch dann zahlen Sie bei uns nichts. Wir rechnen unser Honorar ausschließlich nach dem Betrag ab, der tatsächlich für Sie reguliert wird — und genau dieses Honorar übernimmt die gegnerische Versicherung zu 100 %. Es bleibt kein Rest, der an Ihnen hängen bleibt.

Details zu Honorar und Kostenübernahme

0 € für Sie als Geschädigten
  • Anwaltskosten sind Teil des Schadens — sie trägt die gegnerische Haftpflicht
  • Auch bei Teilschuld: abgerechnet wird nur nach dem regulierten Betrag
  • Keine Vorkasse, keine versteckten Kosten
Gilt für die außergerichtliche Regulierung. Sollte ein Klageverfahren nötig werden, besprechen wir Kostenrisiken und Ihre Rechtsschutzdeckung vorab transparent mit Ihnen.
Personenschaden

Verletzt? Dann steht Ihnen Schmerzensgeld zu.

Die häufigste Verletzung nach einem Auffahrunfall ist die HWS-Distorsion (Schleudertrauma). Versicherungen bestreiten gerade diese Verletzung besonders aggressiv, weil sie im Röntgenbild oder MRT oft nicht sichtbar ist. Umso wichtiger: sofort zum Arzt, jede Behandlung dokumentieren — und kein vorschnelles Abfindungsangebot annehmen. Wir beziffern Ihren Anspruch und setzen ihn durch.

HWS Grad I · leicht
300 – 1.500 €

Ohne Dauerschaden, kurze Behandlungsdauer.

HWS Grad II · mittel
1.500 – 5.000 €

Mehrmonatige Behandlung, längere Beschwerden.

HWS Grad III · schwer
ab 5.000 €

Dauerschäden, erhebliche Einschränkungen — je nach Schwere des Einzelfalls deutlich mehr.

Orientierungswerte aus unserer Regulierungspraxis — maßgeblich ist immer der Einzelfall. Ausführlich mit Beispielen und weiteren Verletzungsbildern: unser Schmerzensgeld-Ratgeber.

Erfahrung, die sich auszahlt
6.600+
Unfallmandate
Seit 1994
In Offenbach
GTÜ
Vertragsanwälte

Herr Schatz hat mir von Anfang an geglaubt, meine Situation ernst genommen und mit großem Engagement für mein Recht gekämpft. Nach einem Auffahrunfall sah es anhand der Fotos zunächst so aus, als wäre ich schuld – doch die Wahrheit war eine andere. Herr Schatz ist äußerst kompetent, ehrlich und engagiert. Fünf Sterne reichen dafür eigentlich nicht aus.

B. R.
Verkehrsunfallrecht
Anwaltssuchservice.de · Januar 2026

Drei Fälle, drei Erfolge – dank der hervorragenden Unterstützung durch Herrn Koch und Herrn Schatz. Ob Unfall, Streitigkeit oder Arbeitsrecht: Beide waren jederzeit kompetent, hilfsbereit und engagiert. Würde ich die Kanzlei erneut beauftragen? Definitiv.

T. T.
Verkehrsrecht · Arbeitsrecht
Direkt nach dem Unfall

Die ersten fünf Schritte an der Unfallstelle

01

Absichern

Warnblinker an, Warndreieck aufstellen.

02

Dokumentieren

Fotos von Schäden, Kennzeichen, Unfallstelle.

03

Polizei & Personalien

Bei Verletzten 110/112. Daten austauschen.

04

Nichts unterschreiben

Kein Schuldanerkenntnis — auch nicht am Telefon.

05

Uns anrufen

Wir übernehmen ab hier alles Weitere.

Mehr Zeit? Die ausführliche Anleitung mit allen Details

Häufige Fragen

Was Unfallgeschädigte uns am häufigsten fragen

Was ist eine Unfallregulierung?

Die Unfallregulierung umfasst alle Ansprüche, die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen — von Reparaturkosten über Mietwagen und Wertminderung bis zum Schmerzensgeld. Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung, damit Sie nichts vergessen und nichts zu wenig bekommen.

Was kostet mich das?

Nichts. Die Anwaltskosten sind Teil Ihres Unfallschadens und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen — so wie die Reparatur. Sie leisten keine Vorkasse.

Was, wenn ich teilweise schuld bin?

Auch dann zahlen Sie nichts. Wir rechnen unser Honorar ausschließlich nach dem Betrag ab, der tatsächlich für Sie reguliert wird — und dieses Honorar übernimmt die gegnerische Versicherung vollständig. Das gilt für die außergerichtliche Regulierung; falls ein Prozess nötig wird, besprechen wir das Kostenrisiko vorher offen mit Ihnen.

Brauche ich einen eigenen Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu wählen — Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Auch diese Kosten trägt die Gegenseite. Wir vermitteln auf Wunsch erfahrene Sachverständige.

Bekomme ich einen Mietwagen?

In der Regel ja — solange Ihr Fahrzeug repariert wird oder Sie auf Ersatz warten. Alternativ steht Ihnen Nutzungsausfallentschädigung zu. Dazu kommen je nach Fall Wertminderung und Schmerzensgeld — wir setzen alle Positionen für Sie durch.

Wie lange dauert die Regulierung?

Einfache Blechschäden sind oft in 4–6 Wochen abgeschlossen. Bei Personenschäden oder strittiger Haftung dauert es länger — wir halten Sie in jedem Stadium auf dem Laufenden und sorgen dafür, dass die Versicherung nicht auf Zeit spielt.

Muss ich zur Kanzlei kommen?

Nein. Der gesamte Ablauf funktioniert digital und telefonisch — vom Unfallbogen bis zur Auszahlung. Wer persönlich vorbeikommen möchte, ist in unserer Kanzlei in Offenbach natürlich jederzeit willkommen.

Je früher wir übernehmen, desto besser für Ihre Ansprüche.

5 Minuten Unfallbogen, ein Anruf — oder eine unverbindliche Terminanfrage.