Haushaltsführungsschaden: BGH bremst überzogene Anforderungen an den Vortrag
BGH, Beschluss vom 14.10.2025 – VI ZR 24/25 | Zum Volltext auf dejure.org
Wer nach einem schweren Verkehrsunfall den Haushalt nicht mehr wie früher führen kann, hat Anspruch auf Ersatz dieses Schadens. In der Praxis scheitern solche Ansprüche aber häufig nicht an der Verletzung selbst, sondern an einer Hürde davor: Das Gericht verlangt einen so detaillierten Vortrag, dass der Geschädigte ihn kaum erfüllen kann. Genau hier hat der Bundesgerichtshof nun korrigierend eingegriffen.
Der Fall
Eine schwer verletzte Geschädigte verlangte nach einem Verkehrsunfall unter anderem Ersatz für ihren Haushaltsführungsschaden und für vermehrte Bedürfnisse (Mehrbedarfsschaden). Sie trug vor, bei welchen wiederkehrenden Tätigkeiten im Haushalt sie dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sei.
Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage in diesen Punkten ab. Der Vortrag sei nicht ausreichend – es fehle an einer hinreichend konkreten, nachprüfbaren Darstellung der einzelnen Einschränkungen. Dagegen wandte sich die Geschädigte mit der Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH und rügte eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör.
Die Entscheidung
Der VI. Zivilsenat hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück. Die Kernaussage: Die Anforderungen an den Vortrag waren offenkundig überspannt – und das verletzt Art. 103 Abs. 1 GG, also den Anspruch auf rechtliches Gehör.
Der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast, wenn er nachvollziehbar beschreibt, bei welchen regelmäßig anfallenden Tätigkeiten er verletzungsbedingt dauerhaft Hilfe benötigt. Eine minutengenaue Aufschlüsselung jeder einzelnen Verrichtung ist nicht erforderlich. Der BGH erinnert daran, dass § 843 BGB dem Verletzten nicht nur die Beweisführung, sondern bereits die Darlegung erleichtert.
Hinzu kommt ein zweiter Punkt mit erheblicher Tragweite: Das Berufungsgericht hätte auf der vorhandenen Grundlage zumindest einen Mindestschaden schätzen können (§ 287 ZPO), etwa anhand eines anerkannten Tabellenwerks und der Angaben zur Haushaltsgröße. Und wer ein erhebliches Beweisangebot mit dem Hinweis auf vermeintliche Widersprüche im Vortrag übergeht, nimmt unzulässig die Beweiswürdigung vorweg – auch das verstößt gegen das Gebot rechtlichen Gehörs.
Bedeutung für die Praxis
Für Unfallverletzte ist diese Entscheidung eine spürbare Erleichterung. Der Haushaltsführungsschaden gehört zu den Posten, die Versicherer im Personenschaden besonders gründlich hinterfragen – neben dem Schmerzensgeld eine der häufig strittigen Schadenspositionen. Oft kommt der Einwand, der Vortrag sei „zu pauschal". Der BGH stellt klar, dass dieser Einwand seine Grenze hat: Wer schlüssig schildert, welche Hausarbeiten er nicht mehr bewältigt, hat seinen Teil getan; das Gericht muss dann notfalls schätzen, statt die Klage abzuweisen.
Das heißt umgekehrt nicht, dass ein beliebiger Vortrag genügt. Verlangt wird weiterhin eine verständliche, auf den konkreten Haushalt bezogene Darstellung der dauerhaften Einschränkungen. Wie genau diese ausfallen muss und welche Schätzgrundlage trägt, bleibt eine Frage des Einzelfalls – die Linie verläuft zwischen „nachvollziehbar geschildert" und „ins Blaue hinein behauptet".
Aus unserer Praxis
Beim Haushaltsführungsschaden scheitern Ansprüche selten am Grundsatz – häufiger daran, dass der Vortrag nicht in die richtige Form gebracht wurde. Hilfreich ist, früh festzuhalten, welche konkreten Tätigkeiten – Einkauf, Reinigung, Garten, Wäsche, Betreuung von Angehörigen – nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich sind, und wie der Haushalt vor dem Unfall organisiert war. Diese Angaben bilden später die Grundlage für die Berechnung nach einem Tabellenwerk und für eine gerichtliche Schätzung. Einen Überblick über weitere Schadenspositionen nach einem Unfall bietet unser Unfallschaden-Glossar.
Wir achten in solchen Verfahren darauf, den Vortrag so aufzubauen, dass er die vom BGH gezogene Schwelle erreicht, und ein an die Verletzungsfolgen angepasstes Tabellenwerk heranzuziehen. Gerade weil Berufungsgerichte die Anforderungen unterschiedlich handhaben, lohnt es sich, diese Punkte von Beginn an sauber vorzubereiten.
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