Dashcam als Beweismittel nach Verkehrsunfall: Wann Ihre Videoaufnahmen vor Gericht zählen
LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 07.07.2025 – 5 O 4/25 | Zum Volltext auf dejure.org
Nach einem Verkehrsunfall steht oft Aussage gegen Aussage. Eine Dashcam oder die fest verbaute Fahrzeugkamera kann dann den entscheidenden Beweis liefern – wenn das Gericht die Aufnahme zulässt. Genau darüber hat das Landgericht Frankenthal entschieden und die Position von Unfallgeschädigten gestärkt. Die Entscheidung wird derzeit bundesweit als Leitlinie diskutiert und war beim Gericht „Entscheidung des Monats".
Was ist passiert?
Ein Fahrzeug war am Straßenrand geparkt. Der Fahrer öffnete die hintere Tür, um sein zweijähriges Kind aus dem Auto zu holen, und ließ die Tür dabei längere Zeit offen stehen. Ein vorbeifahrender Pkw kollidierte mit der geöffneten Tür – es entstand ein Sachschaden von rund 8.000 Euro.
Der vorbeifahrende Fahrer behauptete, die Tür sei plötzlich aufgerissen worden, sodass er nicht mehr habe reagieren können. Die im geparkten Fahrzeug verbaute 360-Grad-Kamera hatte den Vorgang jedoch aufgezeichnet. Die Aufnahme zeigte, dass die Tür bereits seit Längerem offenstand und der Unfall bei ausreichender Aufmerksamkeit vermeidbar gewesen wäre.
Was hat das Gericht entschieden?
Das Landgericht Frankenthal ließ das Video als Beweismittel zu. Entscheidend ist die Begründung: Selbst wenn die Aufnahme datenschutzrechtlich problematisch ist, folgt daraus nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot. Das Gericht nahm eine Abwägung im Einzelfall vor.
„Solche Aufnahmen sind jedenfalls dann verwertbar, wenn nur neutrale Verkehrsvorgänge dokumentiert werden und das Beweisinteresse des Geschädigten im Einzelfall höher zu bewerten ist, als das Datenschutzrecht des gefilmten Unfallgegners."
LG Frankenthal (Pfalz), Az. 5 O 4/25
Im Ergebnis war die Aufnahme verwertbar. Zugleich stellte das Gericht eine Mithaftung des Fahrzeugführers fest: Weil er die Tür über längere Zeit offen stehen ließ, musste er 30 Prozent seines eigenen Schadens selbst tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; über die eingelegte Berufung entscheidet das OLG Zweibrücken.
Was bedeutet das für Sie?
Die Entscheidung zeigt zwei Dinge. Erstens: Eine Videoaufnahme kann nach einem Unfall den Ausschlag geben, wenn die Schuldfrage strittig ist. Wer eine Dashcam oder eine fest verbaute Kamera nutzt, sollte die Aufnahme nach einem Unfall keinesfalls löschen, sondern sichern.
Zweitens – und das ist die eigentliche Schwierigkeit: Ob eine Aufnahme im konkreten Fall verwertbar ist, entscheidet sich erst durch eine Abwägung im Einzelfall. Maßgeblich sind unter anderem, ob nur „neutrale Verkehrsvorgänge" gefilmt wurden, wie das anlasslose Dauerfilmen datenschutzrechtlich zu bewerten ist und wie schwer das Beweisinteresse wiegt. Pauschale Aussagen wie „Dashcams sind immer erlaubt" oder „Dashcams sind verboten" greifen zu kurz. Das anlasslose, dauerhafte Filmen des Straßenverkehrs bleibt datenschutzrechtlich heikel und kann sogar ein Bußgeld nach sich ziehen – die Verwertbarkeit vor dem Zivilgericht ist davon aber zu trennen.
Hinzu kommt: Selbst wenn die Aufnahme für Sie spricht, kann – wie in diesem Fall – dennoch eine Mithaftung im Raum stehen. Das Gesamtergebnis hängt von der konkreten Unfallkonstellation ab.
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