Kündigungsschutz & Arbeitsrecht
Kündigung erhalten?
Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen. Wir prüfen Ihre Kündigung und klären Ihre Chancen.
3-Wochen-Frist beachten!
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Frist ist absolut — es gibt danach keine Ausnahmen.
Handeln Sie jetzt — jeder Tag zählt.
Was wir prüfen
- ›Formelle Wirksamkeit der Kündigung
- ›Einhaltung des Kündigungsschutzgesetzes
- ›Soziale Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung
- ›Abfindungsmöglichkeiten
- ›Kostenübernahme durch Rechtsschutz
