Kündigungsschutz & Arbeitsrecht

Kündigung erhalten?

Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen. Wir prüfen Ihre Kündigung und klären Ihre Chancen.

3-Wochen-Frist beachten!

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Frist ist absolut — es gibt danach keine Ausnahmen.

Handeln Sie jetzt — jeder Tag zählt.

Eilig?

Bei knapper Frist rufen Sie uns direkt an.

069 / 999 99 33-10

Was wir prüfen

  • Formelle Wirksamkeit der Kündigung
  • Einhaltung des Kündigungsschutzgesetzes
  • Soziale Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung
  • Abfindungsmöglichkeiten
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutz