Verkehrsstrafrecht · § 111a StPO

Führerschein weg?

Polizei hat Ihren Führerschein einbehalten, oder ein Gericht hat die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen? Je früher wir die Akte kennen, desto mehr Optionen bleiben Ihnen.

Führerschein sichergestellt oder vorläufig entzogen — was das bedeutet

Die Polizei hat Ihren Führerschein direkt vor Ort sichergestellt, oder Sie haben einen gerichtlichen Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis erhalten (§ 111a StPO)? Das ist noch kein Urteil und noch kein Strafbefehl — aber es ist die Maßnahme, die in den meisten Verkehrsstrafsachen als Erstes kommt, oft schon bevor die Ermittlungen abgeschlossen sind. Wichtig zur Einordnung: Das ist etwas anderes als ein Fahrverbot wegen einer Ordnungswidrigkeit (maximal 3 Monate, die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen) — hier steht der Entzug der Fahrerlaubnis im Raum, mit einer Sperrfrist von in der Regel mindestens 6 Monaten.

Auf dieser Seite ordnen wir ein, was jetzt passiert und welche Handlungsoptionen Sie haben — Beschwerde gegen den Beschluss, Verfahrensbeschleunigung, rechtsfolgenorientierte Verteidigung oder eine Beschränkung der Sperre auf bestimmte Fahrzeugarten. Welche Option in Ihrem Fall richtig ist, entscheidet sich erst nach Akteneinsicht — hier gibt es keine pauschale Antwort.

Anders als beim Bußgeld gibt es bei § 111a keine feste Einspruchsfrist. Trotzdem gilt: Je früher wir die Akte kennen, desto mehr Optionen bleiben, das Verfahren in die richtige Richtung zu lenken. Bis dahin gilt ein Grundsatz, der im Strafrecht immer zählt: Schweigen ist Gold.

Keine feste Frist – trotzdem zählt jeder Tag

Anders als beim Bußgeld gibt es bei der vorläufigen Entziehung keine Einspruchsfrist. Aber: Je früher wir die Akte kennen, desto mehr Optionen bleiben. Bis dahin: Schweigen Sie gegenüber der Polizei.

Akte prüfen lassen

Wir sichten Ihre Unterlagen und sagen Ihnen ehrlich, welche der vier Optionen in Ihrem Fall sinnvoll ist.

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Vier Wege, wie wir jetzt vorgehen können

Keine dieser Optionen ist automatisch die richtige. Welche für Sie infrage kommt, entscheiden wir gemeinsam — nach Akteneinsicht.

01

Beschwerde gegen den § 111a-Beschluss

Möglich nach § 304 StPO, aber keine Automatik: Die Akte geht zur Entscheidung ans Landgericht, was trotz bevorzugter Terminierung Monate dauern kann. Und ohne neue Beweise droht lediglich die Bestätigung des Beschlusses — was faktisch wie eine Vorverurteilung wirkt.

02

Verfahrensbeschleunigung

Oft die bessere Wahl, wenn die gesetzliche Mindestsperre ohnehin droht und Ihr Führerschein bereits sichergestellt ist. Da die Anrechnung dieser Zeit gedeckelt ist, bringt eine schnellere Verfahrenserledigung Sie real früher wieder ans Steuer als das Abwarten einer Landgerichtsentscheidung.

03

Rechtsfolgenorientierte Verteidigung

Zielt auf zwei Zeitpunkte: vor dem Urteil durch Nachtatverhalten (Nachschulung, Fahrsicherheitsseminar, Abstinenznachweis — einzelfallabhängig zu prüfen) eine gute Grundlage für ein kurzes Sperrmaß schaffen, oder nach dem Urteil einen Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Sperre stellen.

04

Beschränkung auf bestimmte Fahrzeuge

Das Gericht kann bestimmte Fahrzeugarten von der Sperre ausnehmen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen — etwa landwirtschaftliche Maschinen, damit Sie Ihren Betrieb trotz Sperre weiterführen können.

Sperrmaß & Anrechnung — die rechtlichen Eckpunkte

§ 69a Abs. 1 StGB
Regel-Mindestmaß der Sperre: 6 Monate bis 5 Jahre.
§ 69a Abs. 2 StGB
Das Gericht kann bestimmte Fahrzeugarten von der Sperre ausnehmen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen.
§ 69a Abs. 3 StGB
Bei einschlägiger Vorbelastung (Sperre bereits einmal in den letzten 3 Jahren) steigt das Mindestmaß auf 1 Jahr.
§ 69a Abs. 4 StGB
Die Zeit der vorläufigen Entziehung wird angerechnet — darf das Mindestmaß aber nicht unter 3 Monate drücken.
§ 69a Abs. 6 StGB
Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins steht der vorläufigen Entziehung für die Anrechnung gleich.
§ 69a Abs. 7 StGB
Vorzeitige Aufhebung der Sperre möglich, frühestens nach 3 Monaten (bzw. 1 Jahr bei Vorbelastung).

Und danach? MPU und Wiedererteilung

Nach Ablauf der Sperre müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen — automatisch bekommen Sie sie nicht zurück. Häufig wird dafür eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt. Details zu Ablauf und Vorbereitung finden Sie auf unserer Seite zum Verkehrsstrafrecht.

Mehr zu MPU & Wiedererteilung →

Häufige Fragen zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

Akutsituation

Frist verpasst – was tun?

Bei § 111a gibt es keine feste Frist wie beim Bußgeld oder Strafbefehl — die Beschwerde nach § 304 StPO ist grundsätzlich jederzeit möglich, solange die Maßnahme andauert. Trotzdem gilt: Je länger Sie warten, desto weniger Handlungsspielraum bleibt, weil parallel das Ermittlungsverfahren weiterläuft. Melden Sie sich, sobald Sie den Beschluss oder die Sicherstellung erhalten haben.

Sollte ich Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung einlegen?

Nicht automatisch. Eine Beschwerde nach § 304 StPO hat zwei Risiken: Die Akte geht zur Entscheidung ans Landgericht, was trotz bevorzugter Terminierung Monate dauern kann — und ohne neue Beweise droht lediglich die Bestätigung des Beschlusses, was faktisch wie eine Vorverurteilung wirkt. Ob sich eine Beschwerde lohnt, lässt sich erst nach Akteneinsicht seriös beurteilen.

Kann ich auf eine schnellere Verfahrenserledigung hinwirken?

Ja, und das ist oft sinnvoller als eine Beschwerde — besonders, wenn die gesetzliche Mindestsperre ohnehin droht und Ihr Führerschein bereits sichergestellt ist. Da die Anrechnung dieser Zeit gedeckelt ist, bringt eine schnellere Verfahrenserledigung Sie real früher wieder ans Steuer als das Abwarten einer Landgerichtsentscheidung.

Sperrmaß & Anrechnung

Wie lange muss ich meinen Führerschein abgeben?

Das gesetzliche Mindestmaß der Sperre beträgt 6 Monate (§ 69a Abs. 1 StGB), bei einschlägiger Vorbelastung — also wenn in den letzten 3 Jahren bereits einmal eine Sperre gegen Sie verhängt wurde — steigt es auf 1 Jahr (§ 69a Abs. 3 StGB). Die Höchstdauer liegt bei 5 Jahren.

Gibt es eine Anrechnung der bereits verstrichenen Zeit?

Ja. Die Zeit, in der Ihnen der Führerschein bereits vorläufig entzogen, sichergestellt oder beschlagnahmt war, wird auf die im Urteil verhängte Sperre angerechnet (§ 69a Abs. 4 und 6 StGB). Diese Anrechnung ist aber gedeckelt: Das Mindestmaß der Sperre darf dadurch nicht unter 3 Monate sinken.

Wirken sich Vorstrafen aus?

Ja. Wurde gegen Sie in den letzten 3 Jahren vor der aktuellen Tat bereits einmal eine Sperre angeordnet, steigt das gesetzliche Mindestmaß von 6 Monaten auf 1 Jahr (§ 69a Abs. 3 StGB). Punkte im Fahreignungsregister sind davon zu unterscheiden — sie wirken über ein eigenes Verwaltungsverfahren, nicht unmittelbar auf die gerichtliche Sperre.

Kann die Sperre vorzeitig aufgehoben werden?

Unter Umständen ja. Besteht Grund zur Annahme, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet sind, kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben — frühestens jedoch nach 3 Monaten, bei Vorbelastung nach 1 Jahr (§ 69a Abs. 7 StGB). Das ist der rechtliche Hebel für Nachschulungen, Fahrsicherheitsseminare oder einen Abstinenznachweis — welche Maßnahme sinnvoll ist, muss einzelfallabhängig geprüft werden.

Kann die Sperre auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt werden?

Ja. Das Gericht kann bestimmte Fahrzeugarten von der Sperre ausnehmen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen (§ 69a Abs. 2 StGB) — etwa landwirtschaftliche Maschinen, damit ein Landwirt trotz Sperre seinen Betrieb weiterführen kann. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, besprechen wir im Erstgespräch.

Danach

Bekomme ich meinen Führerschein automatisch zurück?

Nein. Nach Ablauf der Sperre müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen — die Führerscheinstelle erteilt sie nicht automatisch. In vielen Fällen wird dafür eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt.

Muss ich zur MPU? Was ist die MPU?

Die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) prüft, ob Sie wieder geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie wird bei der Neuerteilung nach einer Verkehrsstraftat häufig angeordnet — etwa fast immer ab 1,6 Promille, oft schon ab 1,1 Promille, oder bei Wiederholungstätern. Die Durchfallquote liegt bei rund 35 % — eine gute Vorbereitung braucht Zeit.

Grundverständnis

Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis?

Der Führerschein ist nur das Dokument, das die Fahrerlaubnis nachweist. Die Fahrerlaubnis selbst ist das eigentliche Recht, ein Kraftfahrzeug zu führen. Wird nur der Schein sichergestellt, ohne dass ein förmlicher Entziehungsbeschluss vorliegt, kann die Fahrerlaubnis rechtlich noch bestehen — das muss im Einzelfall geprüft werden.

Darf ich Fahrrad fahren?

Ja, uneingeschränkt. Die vorläufige Entziehung und die Sperre betreffen ausschließlich Kraftfahrzeuge — ein Fahrrad ist keines. Vorsicht ist trotzdem geboten: Auch für Radfahrer gelten eigene Promillegrenzen (Straftat ab 1,6 Promille).

Darf ich E-Scooter fahren?

Nicht ohne Weiteres — anders als beim Fahrrad. E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge (§ 1 eKFV), auch wenn dafür kein Führerschein nötig ist. Ob eine Sperre oder ein Fahrerlaubnisentzug auch das Führen eines E-Scooters umfasst, ist in der Rechtsprechung nicht einheitlich geklärt — das hängt von der genauen Formulierung Ihres Beschlusses und der zuständigen Gerichtsbarkeit ab. Lassen Sie das im Zweifel prüfen, bevor Sie einen E-Scooter nutzen.

Was passiert, wenn ich trotzdem fahre?

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine eigenständige Straftat (§ 21 StVG) mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr — und verschärft Ihre Ausgangslage im laufenden Verfahren erheblich. Warten Sie die Klärung ab, auch wenn es unbequem ist.

Abschluss

Was kann ein Anwalt für mich tun?

Wir sichten zuerst die Akte und entscheiden erst danach gemeinsam mit Ihnen, welche der vier Optionen — Beschwerde, Verfahrensbeschleunigung, rechtsfolgenorientierte Verteidigung oder Beschränkung auf bestimmte Fahrzeuge — in Ihrem Fall die richtige ist. Bis dahin gilt: Schweigen Sie gegenüber der Polizei und rufen Sie uns an.

Führerschein weg? Rufen Sie an, bevor Sie etwas sagen.

Jede Aussage ohne anwaltlichen Rat ist ein Risiko. Wir sichten Ihre Akte und sagen Ihnen ehrlich, welche der vier Optionen in Ihrem Fall sinnvoll ist.