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Traffic Law & Accident Claims

Had an accident? We handle it — the other side pays.

Unfall gehabt? Wir regeln das — die Gegenseite zahlt.

In 9 von 10 Fällen entstehen Ihnen keinerlei Anwaltskosten. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Und wenn ein Fall mal nicht eindeutig ist, sagen wir Ihnen das ehrlich — bevor Kosten entstehen.

Unfallbogen ausfüllen | 069 / 999 99 33-10

  • 35+ Jahre Erfahrung im Verkehrsrecht
  • Über 6.500 Mandate erfolgreich abgeschlossen
  • Vertrauensanwalt der GTÜ

Warum Sie nach einem Unfall einen Anwalt brauchen

Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Partner — sie ist Ihre Gegenpartei. Ihr Ziel ist es, so wenig wie möglich zu zahlen. Ohne anwaltliche Vertretung werden Schadenspositionen gekürzt, Ansprüche verschwiegen und Geschädigte hingehalten.

Das passiert, wenn Sie ohne Anwalt regulieren:

Versicherungen kürzen regelmäßig bei Stundenverrechnungssätzen, streichen die Wertminderung kommentarlos, drücken Mietwagenkosten auf unrealistische Pauschalen und setzen den Restwert Ihres Fahrzeugs über Internet-Restwertbörsen künstlich hoch an. Geschädigte, die das akzeptieren, verlieren im Durchschnitt mehrere hundert Euro — bei Personenschäden oft tausende.

Das passiert, wenn Sie mit uns regulieren:

Wir kennen jede Kürzungsstrategie der Versicherungen, weil wir sie seit über 35 Jahren täglich erleben. Wir wissen, welche Positionen Ihnen zustehen, welche Gutachter seriös arbeiten und wann sich ein Gerichtsverfahren lohnt. Und das Beste: In den allermeisten Fällen zahlt die Gegenseite unsere Kosten als Teil Ihres Schadens.

Drei Gründe, warum ein Anwalt keine Option ist, sondern Pflicht

Ihre Ansprüche sind größer, als Sie denken. Die meisten Geschädigten kennen nur Reparaturkosten und vielleicht den Mietwagen. Aber Ihr Schadensersatzanspruch umfasst bis zu acht verschiedene Positionen — von der Wertminderung über Nutzungsausfall bis zur Kostenpauschale.

Die Gegenseite hat Profis — Sie brauchen auch einen. Die Versicherung hat eigene Juristen, eigene Gutachter und eigene Mietwagenanbieter. Alle arbeiten daran, Ihren Schaden zu minimieren. Ohne eigenen Anwalt stehen Sie diesem System allein gegenüber.

Es kostet Sie in der Regel nichts. Ihre Anwaltskosten sind Teil Ihres Schadens und werden von der gegnerischen Versicherung erstattet — bei klarer Haftungslage vollständig. Es gibt also keinen rationalen Grund, auf anwaltliche Hilfe zu verzichten.

Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Die folgenden Positionen stehen Ihnen zu — und werden von Versicherungen regelmäßig gekürzt oder verschwiegen.

Reparaturkosten

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen — nicht in der Werkstatt, die Ihnen die gegnerische Versicherung vorschlägt. Die Versicherung muss die Kosten auf Basis eines unabhängigen Gutachtens tragen, einschließlich markengebundener Stundenverrechnungssätze.

Was Versicherungen tun: Sie kürzen Stundenverrechnungssätze auf das Niveau freier Werkstätten, streichen UPE-Aufschläge und Verbringungskosten oder verweisen auf günstigere „Partnerwerkstätten". Akzeptieren Sie das nicht ohne anwaltliche Prüfung.

Alternativ: Fiktive Abrechnung. Sie können sich die Reparaturkosten auf Gutachtenbasis auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Das ist Ihr gutes Recht — aber die Berechnung hat Tücken, bei denen wir Ihnen helfen.

Totalschaden

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Ihnen steht die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert zu — zuzüglich Ab- und Anmeldekosten für das Ersatzfahrzeug.

Die 130%-Regel: Liegen die Reparaturkosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie trotzdem reparieren lassen — vorausgesetzt, Sie nutzen das Fahrzeug nach der Reparatur mindestens sechs Monate weiter. Diese Regel kennen viele Geschädigte nicht.

Was Versicherungen tun: Sie setzen den Restwert über Internet-Restwertbörsen künstlich hoch an und drücken damit Ihre Erstattung. Ihr unabhängiger Gutachter ermittelt den realistischen regionalen Restwert — nicht die Versicherung.

Merkantile Wertminderung

Selbst nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert als ein unfallfreies. Diese merkantile Wertminderung steht Ihnen als Schadensersatz zu. Sie wird vom Sachverständigen berechnet und kann je nach Fahrzeugalter, Laufleistung und Schadensumfang mehrere hundert bis tausend Euro betragen.

Was Versicherungen tun: Sie lehnen die Wertminderung pauschal ab — oder setzen eigene, deutlich niedrigere Beträge an. Lassen Sie die Berechnung Ihres Sachverständigen nicht widerspruchslos kürzen.

Mietwagenkosten

Für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung steht Ihnen ein Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse zu. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Was Versicherungen tun: Sie verweisen auf eigene Mietwagenanbieter mit Sondertarifen oder kürzen Rechnungen nachträglich auf „Normaltarife". Ohne anwaltliche Begleitung riskieren Sie, auf einem Teil der Kosten sitzenzubleiben. Wir beraten Sie, bevor Sie den Mietwagen buchen — nicht erst, wenn die Rechnung gekürzt wird.

Nutzungsausfallentschädigung

Wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, haben Sie Anspruch auf eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und -alter (Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle) und liegt je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro pro Tag.

Was Versicherungen tun: Sie gruppieren Ihr Fahrzeug in eine niedrigere Klasse ein oder bestreiten die Ausfallzeit. Wir stellen sicher, dass die Einstufung korrekt ist und die volle Ausfallzeit berechnet wird.

Sachverständigenkosten

Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen — und die Gegenseite muss die Kosten tragen. Nehmen Sie nie den Gutachter an, den Ihnen die gegnerische Versicherung schickt. Dieser arbeitet im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem.

Was Versicherungen tun: Sie bieten an, den Schaden durch einen eigenen Gutachter „kostenlos" besichtigen zu lassen, oder kürzen die Sachverständigenkosten im Nachhinein als „überhöht". Lassen Sie sich nicht darauf ein.

Als Vertrauensanwälte der GTÜ arbeiten wir mit erfahrenen, unabhängigen Sachverständigen zusammen, die Ihren Schaden korrekt dokumentieren.

Schmerzensgeld und Personenschäden

Bei Verletzungen — auch bei vermeintlich leichten wie einem HWS-Syndrom — haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Art und Dauer der Verletzung, den Auswirkungen auf Ihren Alltag und den Behandlungskosten.

Darüber hinaus stehen Ihnen bei Personenschäden weitere Positionen zu: Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit, Haushaltsführungsschaden, wenn Sie Ihren Haushalt nicht selbst führen können, und vermehrte Bedürfnisse (z.B. Pflegekosten, Hilfsmittel, Physiotherapie).

Was Versicherungen tun: Sie bieten schnell einen niedrigen Pauschalbetrag an und drängen auf eine Abfindungserklärung, bevor das volle Ausmaß der Verletzung absehbar ist. Unterschreiben Sie keine Abfindung, ohne anwaltlichen Rat eingeholt zu haben. Folgeschäden, die später auftreten, sind dann nicht mehr durchsetzbar.

Nebenkosten und Kostenpauschale

Zusätzlich zu den großen Positionen stehen Ihnen zahlreiche Nebenkosten zu, die Geschädigte oft vergessen oder nicht kennen: Ab- und Anmeldekosten, Standgeld, eine allgemeine Kostenpauschale (ca. 25–30 Euro) für Porto, Telefon und Fahrten, sowie Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder zum Anwalt.

Einzeln sind diese Positionen klein — in der Summe machen sie regelmäßig 200–400 Euro aus, die Versicherungen nur auf Nachfrage erstatten.

So läuft Ihre Regulierung ab

1. Kontaktaufnahme

Sie rufen uns an, füllen unseren digitalen Unfallbogen aus oder kommen persönlich vorbei. Wir brauchen: Unfallhergang, Fotos, Polizeibericht (falls vorhanden) und Ihre Versicherungsdaten.

2. Gutachten beauftragen

Wir veranlassen die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen, der Ihren Schaden dokumentiert. Die Kosten trägt die Gegenseite.

3. Anspruchsschreiben

Auf Basis des Gutachtens erstellen wir ein vollständiges Anspruchsschreiben mit allen Schadenspositionen. Die Gegenseite erhält eine Frist zur Regulierung.

4. Verhandlung oder Klage

Die meisten Fälle werden außergerichtlich reguliert. Wenn die Versicherung nicht zahlt oder unzulässig kürzt, klagen wir — konsequent und erfahren.

5. Auszahlung

Nach Regulierung erhalten Sie den vollständigen Schadensersatz. Unsere Kosten werden direkt mit der Gegenseite abgerechnet.

Durchschnittliche Dauer: 4–8 Wochen bei außergerichtlicher Regulierung. Bei Personenschäden kann die Regulierung länger dauern, da das volle Ausmaß der Verletzungen abgewartet werden muss.

Für Werkstätten, Gutachter und Fuhrparkbetreiber

Sie sind Kfz-Werkstatt, Sachverständiger, Fahrschule oder Fuhrparkunternehmen? Wir arbeiten seit über 35 Jahren eng mit Partnern aus der Branche zusammen — schnell, zuverlässig und mit kurzen Kommunikationswegen.

Unser Versprechen an Sie: Schnelle Regulierung bedeutet schnelle Zahlung — für Ihre Werkstatt und für Ihren Kunden.

→ Mehr zu unserem Partner- und Fuhrpark-Service

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Was kostet mich ein Anwalt nach dem Unfall?

In den allermeisten Fällen: nichts. Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, sind Ihre Anwaltskosten Teil Ihres Schadensersatzanspruchs. Die gegnerische Versicherung muss sie tragen. Auch wenn Sie eine Teilschuld haben, übernimmt die Gegenseite den entsprechenden Anteil. Wir klären die Kostenfrage mit Ihnen, bevor wir tätig werden — transparent und ehrlich.

Brauche ich einen Anwalt bei einem Blechschaden?

Ja — gerade bei vermeintlich einfachen Blechschäden werden Ansprüche am häufigsten gekürzt. Wertminderung, Stundenverrechnungssätze, Nutzungsausfall — diese Positionen werden von Versicherungen regelmäßig gestrichen oder reduziert. Da Ihnen die Anwaltskosten in aller Regel keine Mehrkosten verursachen, gibt es keinen Grund, darauf zu verzichten.

Darf die Versicherung mir einen Gutachter oder eine Werkstatt vorschreiben?

Nein. Sie haben das Recht, sowohl den Sachverständigen als auch die Werkstatt frei zu wählen. Lassen Sie sich nicht auf sogenannte Schadenssteuerung ein: Die Versicherung versucht damit, den Schaden zu ihren Gunsten kleinzurechnen.

Was ist der Unterschied zwischen Mietwagen und Nutzungsausfall?

Wenn Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht, können Sie einen Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse nehmen — die Kosten trägt die Gegenseite. Alternativ können Sie auf einen Mietwagen verzichten und stattdessen eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung verlangen (zwischen 23 und 175 Euro/Tag je nach Fahrzeug). Beides gleichzeitig geht nicht. Welche Option günstiger für Sie ist, hängt vom Einzelfall ab.

Was ist fiktive Abrechnung?

Bei einer fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die Reparaturkosten auf Basis des Gutachtens auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Das ist Ihr Recht. Allerdings gibt es Einschränkungen: Bei fiktiver Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet, und bestimmte Positionen können entfallen. Ob sich die fiktive Abrechnung in Ihrem Fall lohnt, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.

Wie hoch ist mein Schmerzensgeld?

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Art und Schwere Ihrer Verletzung ab, von der Dauer der Behandlung und den Auswirkungen auf Ihren Alltag. Eine HWS-Distorsion wird mit ca. 300–1.500 Euro bewertet, ein komplizierter Knochenbruch mit mehreren tausend Euro. Schwere Verletzungen mit Dauerfolgen können Ansprüche im fünf- bis sechsstelligen Bereich begründen. Wir bewerten Ihren Fall individuell und durchgängig — nicht anhand pauschaler Tabellen.

Wann verjähren meine Ansprüche?

Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende. Wenn der Unfall am 15. März 2026 passiert ist, verjähren Ihre Ansprüche am 31. Dezember 2029. Aber Vorsicht: Bestimmte Fristen — etwa bei Mietwagen, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld — können kürzer sein. Warten Sie nicht ab. Je früher Sie sich melden, desto besser können wir Ihre Ansprüche sichern.

Was tun, wenn die Schuldfrage unklar ist?

Auch bei Mitverschulden haben Sie Ansprüche — anteilig entsprechend der Haftungsquote. Selbst bei 50/50-Teilung besteht ein relevanter Schadensersatzanspruch. Die Haftungsquote ergibt sich aus der Gesamtabwägung aller Umstände und ist verhandlungsfähig. Wir prüfen den Unfallhergang, die Polizeiakte und das Gutachten, um die bestmögliche Quote für Sie herauszuholen.

Unfall gehabt? Wir regeln das.

Kostenlose Ersteinschätzung. In den meisten Fällen trägt die Gegenseite unsere Kosten.

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