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Your Legal Partner in the Motor Trade

Fast settlement. Full reimbursement. Satisfied customers.

Schnelle Regulierung. Volle Erstattung. Zufriedene Kunden.

Sie sind Werkstatt, Sachverständiger, Fuhrparkbetreiber, Taxiunternehmen, Fahrschule oder Abschleppdienst? Dann wissen Sie: Nach einem Unfall beginnt ein Wettlauf mit der gegnerischen Versicherung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Kunden zu ihrem Recht kommen — und Sie zu Ihrem Geld.

Partnerschaft anfragen | 069 / 999 99 33-10

  • 35+ Jahre Erfahrung in der Unfallregulierung
  • Über 6.500 Mandate erfolgreich abgeschlossen
  • Vertrauensanwälte der GTÜ (Peter Koch & Andreas Schatz)

Warum Kfz-Betriebe mit uns arbeiten

Wenn Sie Ihren Kunden nach einem Unfall einen Anwalt empfehlen, setzen Sie Ihren Ruf aufs Spiel. Der Anwalt muss kompetent sein, schnell reagieren und die Regulierung sauber abwickeln — sonst fällt es auf Sie zurück.

Wir arbeiten seit über 35 Jahren mit Werkstätten, Gutachtern und Abschleppdiensten im Rhein-Main-Gebiet zusammen. Diese Partnerschaften bestehen nicht, weil wir die günstigsten sind — sondern weil unsere Partner wissen, dass wir liefern.

Was uns von anderen Verkehrsanwälten unterscheidet

Wir sind ehrlich. Wenn ein Fall aussichtslos ist, sagen wir das — bevor Ihr Kunde Zeit und Nerven investiert. Das schützt Sie vor Beschwerden und Ihren Kunden vor Enttäuschungen.

Wir sind schnell. Anspruchsschreiben gehen bei uns innerhalb weniger Tage raus, nicht nach Wochen. Je schneller die Regulierung läuft, desto schneller bekommt Ihre Werkstatt die Freigabe für die Reparatur.

Wir kennen die Gegenseite. Wir wissen, wie die HUK kürzt, wie die Allianz verzögert und wie die VHV mit Restwertangeboten arbeitet. Dieses Wissen setzen wir für Ihre Kunden ein — und damit auch für Sie.

Für Ihre Kunden kostenlos. In 9 von 10 Fällen trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. Ihr Kunde hat keinen Grund, auf anwaltliche Hilfe zu verzichten — und Sie haben keinen Grund, nicht zu empfehlen.

Für Kfz-Werkstätten

Ihr Problem kennen wir

Ihr Kunde steht mit einem beschädigten Fahrzeug bei Ihnen. Die gegnerische Versicherung schickt einen eigenen Gutachter, der den Schaden kleinrechnet. Sie sollen die Reparatur zu Sätzen ausführen, die unter Ihrem Niveau liegen. Oder der Kunde ist unsicher, ob er reparieren oder abrechnen soll, und das Auto steht tagelang auf Ihrem Hof — ohne Entscheidung, ohne Auftrag.

Was sich ändert, wenn Sie uns empfehlen

Keine Diskussion mit der Versicherung mehr. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Ihr Kunde wird anwaltlich vertreten — und die Versicherung weiß, dass Kürzungen bei Stundenverrechnungssätzen oder UPE-Aufschlägen nicht unwidersprochen bleiben.

Ihr Kunde bekommt einen unabhängigen Gutachter. Wir veranlassen die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen — keinen Versicherungsgutachter. Das Gutachten bildet die Basis für die volle Reparatur zu Ihren regulären Werkstattsätzen.

Schnelle Freigabe, schnelle Zahlung. Unser Anspruchsschreiben geht innerhalb weniger Tage nach Gutachteneingang raus. Je schneller die Regulierung, desto schneller fließt das Geld — an Ihren Kunden und an Ihre Werkstatt.

Ihr Kunde kommt als zufriedener Kunde zurück. Ein Mandant, der vollständigen Schadensersatz erhalten hat, ist ein zufriedener Kunde — und ein Kunde, der beim nächsten Mal wieder zu Ihnen kommt.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Ihr Kunde hat einen Unfall. Sie empfehlen uns — per Visitenkarte, QR-Code oder direktem Anruf bei uns.
  2. Wir übernehmen sofort. Ihr Kunde ruft an oder füllt unseren Online-Unfallbogen aus. Wir klären Haftung und Ansprüche.
  3. Gutachten und Reparaturfreigabe. Wir beauftragen den unabhängigen Sachverständigen. Sobald das Gutachten vorliegt, kann Ihre Werkstatt mit der Reparatur beginnen.
  4. Regulierung und Zahlung. Wir setzen alle Ansprüche durch — Reparaturkosten, Mietwagen, Wertminderung, Schmerzensgeld. Die Werkstattrechnung wird aus der Regulierung bezahlt.

Sie brauchen nichts zu tun außer zu empfehlen. Den Rest erledigen wir.

Für Gutachter und Sachverständige

Als Vertrauensanwälte der GTÜ arbeiten wir seit Jahrzehnten Seite an Seite mit unabhängigen Sachverständigen. Wir wissen: Ein gutes Gutachten ist die halbe Regulierung — und ein guter Anwalt sorgt dafür, dass das Gutachten nicht von der Versicherung zerredet wird.

Was wir für Sie tun:

  • Wir verteidigen Ihre Gutachtenkosten gegenüber der Versicherung, wenn diese gekürzt werden
  • Wir stellen sicher, dass die Reparatur auf Basis Ihres Gutachtens erfolgt — nicht auf Basis eines Versicherungsgutachtens
  • Wir empfehlen unseren Mandanten unabhängige Sachverständige — und wenn Sie gute Arbeit leisten, empfehlen wir Sie

Was Sie für Ihre Auftraggeber tun können: Wenn Sie bei der Begutachtung feststellen, dass der Geschädigte noch keinen Anwalt hat — empfehlen Sie uns. Es schadet Ihrem Auftraggeber nicht, es kostet ihn nichts, und es stellt sicher, dass Ihr Gutachten als Grundlage der Regulierung dient, nicht als Verhandlungsmasse.

Für Fuhrparks, Taxiunternehmen und Fahrschulen

Wenn ein Ausfall Sie Geld kostet — jeden Tag

Als Fuhrparkbetreiber, Taxiunternehmer oder Fahrschulinhaber kennen Sie das Risiko: Ein Fahrzeug steht nach einem Unfall still, der Ausfallschaden läuft täglich auf, und die gegnerische Versicherung lässt sich Zeit. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen ist der Schaden nicht nur ärgerlich — er ist existenzbedrohend.

Gewerblicher Nutzungsausfall: Ihre Ansprüche sind höher als bei Privatpersonen

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen haben Sie Anspruch auf Erstattung des tatsächlichen gewerblichen Ausfallschadens — nicht nur auf die pauschale Nutzungsausfallentschädigung aus der Sanden/Danner-Tabelle. Der gewerbliche Ausfallschaden umfasst den entgangenen Gewinn, die Kosten für ein Ersatzfahrzeug und die Vorhaltekosten eines eigenen Reservefahrzeugs.

Die Berechnung ist komplex und erfordert Nachweise über Ihre Auslastung, Ihren Umsatz und Ihre Betriebskosten. Genau hier machen Versicherungen Druck: Sie bieten niedrige Pauschalen an und hoffen, dass Sie aus Zeitnot akzeptieren. Tun Sie das nicht.

Was wir für gewerbliche Flottenbetreiber leisten

Sofortige Reaktion. Wenn eines Ihrer Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt ist, reagieren wir am selben Tag. Wir kennen den Zeitdruck, unter dem Ihr Betrieb steht.

Vollständige Schadensregulierung. Wir setzen nicht nur den Fahrzeugschaden durch, sondern auch den gewerblichen Ausfallschaden, Mietwagenkosten für ein vergleichbares Nutzfahrzeug und Vorhaltekosten für Ersatzfahrzeuge.

Bußgeld- und Fahrerlaubnisrecht für Ihre Fahrer. Wenn Ihre Fahrer Bußgeldbescheide erhalten, Punkte sammeln oder Fahrverbote drohen, prüfen wir, ob ein Einspruch Erfolg haben kann. Für Berufskraftfahrer kann ein Fahrverbot den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten — das nehmen wir ernst.

Unfallmanagement aus einer Hand. Ein Ansprechpartner für alle Verkehrsvorfälle Ihrer Flotte. Kein Suchen nach einem Anwalt, keine wechselnden Zuständigkeiten, keine verlorene Zeit.

Kennenlerngespräch für Ihren Fuhrpark

Jeder Fuhrpark ist anders — und jede Zusammenarbeit muss individuell gestaltet werden. Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch klären, wie wir Ihren Betrieb am besten unterstützen können: welche Vorfälle anfallen, welche Volumina zu erwarten sind und wie die Kommunikation am effizientesten läuft.

Kennenlerngespräch vereinbaren | 069 / 999 99 33-10

Für Abschleppdienste

Sie sind oft die Ersten am Unfallort — noch vor dem Gutachter, noch vor dem Anwalt. Wenn Sie Ihrem Kunden in dieser Situation unsere Kontaktdaten mitgeben, sorgen Sie dafür, dass die Regulierung von Anfang an professionell läuft. Das schützt auch Ihre Forderung für die Abschleppkosten, die als Teil des Schadensersatzes vollständig von der Gegenseite zu tragen sind.

Für Fahrschulen

Fahranfänger haben die höchste Unfallquote aller Altersgruppen. Wenn Ihr Fahrschüler nach der Prüfung seinen ersten Unfall hat, weiß er in der Regel nicht, was zu tun ist. Eine Empfehlung Ihrer Fahrschule — zum Beispiel ein Flyer im Unterrichtsmaterial oder ein Poster im Warteraum — gibt Ihren Absolventen Sicherheit und zeigt, dass Ihre Fahrschule auch nach der Prüfung an ihre Schüler denkt.

Was wir Ihnen als Partner bieten

Persönlicher Ansprechpartner. Sie erhalten eine direkte Durchwahl und einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei. Keine Warteschleifen, keine Weiterleitung.

Material für Ihren Betrieb. Visitenkarten, QR-Code-Aufsteller und das Poster "Was tun nach dem Unfall?" für Ihren Wartebereich oder Ihre Werkstatthalle — kostenlos.

Digitale Mandatsvermittlung. Über unseren Online-Unfallbogen kann Ihr Kunde den Fall in 3 Minuten digital an uns übermitteln — rund um die Uhr, auch wenn unsere Kanzlei geschlossen ist.

Kurze Wege, schnelle Rückmeldung. Wenn Ihr Kunde fragt "Was sagt der Anwalt?", haben wir eine Antwort — meistens am selben Tag.

Ehrliche Einschätzung. Wenn ein Fall aussichtslos ist, sagen wir das. Wir nehmen keine Mandate an, nur um Honorar zu generieren. Unsere Partner wissen, dass eine Empfehlung an uns keine bösen Überraschungen produziert.

Häufige Fragen unserer Partner

Entstehen meinem Kunden Kosten, wenn ich ihn an Sie verweise?

In den allermeisten Fällen nicht. Wenn Ihr Kunde den Unfall nicht verschuldet hat, sind die Anwaltskosten Teil des Schadensersatzes und werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Auch bei Teilschuld übernimmt die Gegenseite den entsprechenden Anteil. Sollte einmal eine Eigenbeteiligung drohen, klären wir das transparent mit Ihrem Kunden, bevor wir tätig werden.

Wie schnell reagieren Sie, wenn mein Kunde sich bei Ihnen meldet?

In der Regel am selben Werktag. Bei dringenden Fällen — etwa wenn ein Mietwagen benötigt wird oder ein Fahrzeug auf dem Abschleppplatz steht — handeln wir sofort.

Können wir auch Fälle mit unklarer Schuldfrage überweisen?

Ja. Die Schuldfrage ist oft komplizierter, als sie auf den ersten Blick erscheint. Auch bei Teilschuld bestehen relevante Ansprüche. Wir prüfen jeden Fall individuell und geben Ihrem Kunden eine ehrliche Einschätzung. Aussichtslose Fälle lehnen wir ab — das schützt Ihren Kunden und Ihren Ruf.

Bekomme ich eine Rückmeldung zum Stand der Regulierung?

Wir kommunizieren direkt mit Ihrem Kunden, nicht über Ihre Werkstatt — das ist berufsrechtlich vorgeschrieben. Aber wenn Ihr Kunde sein Einverständnis gibt, halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden, insbesondere wenn es um die Reparaturfreigabe oder die Zahlung der Werkstattrechnung geht.

Was unterscheidet Sie von anderen Verkehrsrechtskanzleien?

Drei Dinge: Erstens unser Volumen — über 6.500 Verkehrsrechtsmandate bedeuten Routine, Geschwindigkeit und Verhandlungsstärke. Zweitens unsere Ehrlichkeit — wir nehmen keine aussichtslosen Fälle an. Und drittens unsere Erreichbarkeit — persönlicher Ansprechpartner, direkte Durchwahl, digitaler Unfallbogen rund um die Uhr.

Lassen Sie uns zusammenarbeiten

Ob einzelne Kundenempfehlung oder strukturierte Partnerschaft — wir freuen uns auf den Austausch. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, und wir besprechen, wie eine Zusammenarbeit für Ihren Betrieb am besten aussehen kann.

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Rechtsanwaltskanzlei Koch, Schatz & Kollegen | Tulpenhofstr. 1, 63067 Offenbach am Main Vertrauensanwälte der GTÜ | Seit über 35 Jahren im Verkehrsrecht

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