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Unfallschaden02. Juni 2026

Schlagloch-Unfall auf maroder Kreisstraße: Kein Schadensersatz trotz Behördenverschulden – warum Eigenverantwortung zählt

Schlagloch auf maroder Straße: Warum das Land haftet – und der Radfahrer trotzdem leer ausgeht

LG Landau (Pfalz), Urt. v. 19.12.2025 – Az. 3 O 186/23 | Verkehrssicherungspflicht · Amtshaftung · Mitverschulden


Was ist passiert?

Ein E-Bike-Fahrer fuhr im Dezember 2022 abends auf einer innerörtlichen Kreisstraße im Landgerichtsbezirk Landau. Auf dieser Strecke war kein separater Radweg vorhanden – der Fahrer teilte sich die Fahrbahn mit dem motorisierten Verkehr. Plötzlich geriet er in ein tiefes Schlagloch: mehr als vier Zentimeter Tiefe, erhebliche Ausdehnung. Er stürzte und zog sich dabei unter anderem Kopfverletzungen zu. Auch Brille, Armbanduhr und Pullover wurden beschädigt.

Die Vorgeschichte war eindeutig: Die Schadstelle an der Straße war bereits bekannt. Das Land hatte sie zuvor lediglich mit Kaltmischgut provisorisch ausgebessert – eine Notlösung, die sich als nicht dauerhaft erwiesen hatte. Eine nachhaltige Instandsetzung war nie erfolgt. Auch eine Nachkontrolle blieb aus.

Der E-Bike-Fahrer verlangte Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB) sowie Ersatz für die beschädigten Gegenstände, gestützt auf die staatliche Amtshaftung (§§ 839, 823 BGB).

Was hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht Landau stellte fest: Das Land hat seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Die Pflicht zur Straßensicherung umfasst die regelmäßige Kontrolle und – bei bekannten Gefahrenstellen – die wirksame, nachhaltige Beseitigung oder zuverlässige Absicherung. Ein provisorischer Flicken mit Kaltmischgut reicht nicht. Da die Ausbesserung erwartungsgemäß nicht gehalten hatte und das Land weder eine Nachkontrolle noch eine ordentliche Reparatur veranlasst hatte, war die Straße zum Unfallzeitpunkt in einem klar verkehrswidrigen Zustand.

Trotzdem wies das Gericht die Klage ab.

Der Grund: vollständiges Mitverschulden des Klägers nach § 254 BGB. Der E-Bike-Fahrer hatte selbst angegeben, zum Zeitpunkt des Unfalls nicht auf die Fahrbahn geachtet zu haben. Das Gericht stellte fest, dass ein aufmerksamer Radfahrer das Schlagloch bei den gegebenen Beleuchtungsverhältnissen hätte erkennen und rechtzeitig umfahren können. Da der Fahrer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht aufgebracht hatte, entfiel der Schadensersatzanspruch vollständig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Was bedeutet das für Sie?

Diese Entscheidung hat zwei wichtige Botschaften:

Erstens für Geschädigte: Eine Verletzung der staatlichen Verkehrssicherungspflicht führt nicht automatisch zu Schadensersatz. Wer nach einem Sturz auf einem schadhaften Weg oder einer maroden Straße Ansprüche geltend macht, muss darlegen können, dass er selbst aufmerksam und sorgfältig unterwegs war. Wer zugibt, nicht auf die Fahrbahn geachtet zu haben, gibt dem Gericht das Argument in die Hand, den gesamten Anspruch zu verneinen.

Zweitens für das Verständnis der Verkehrssicherungspflicht: Die Entscheidung bestätigt, dass der Staat keine provisorischen Ausbesserungen auf Dauer stehen lassen darf. Kaltmischgut ist eine Notlösung, keine Dauerlösung. Gemeinden, Landkreise und Länder sind verpflichtet, bekannte Schäden nachhaltig zu beheben und zu kontrollieren. Das gilt besonders auf innerörtlichen Hauptstraßen ohne eigenen Radweg, wo E-Bikes und Fahrräder unmittelbar neben dem Kfz-Verkehr fahren.

Für E-Bike-Fahrer, Radfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer gilt damit: Der Anspruch gegen die öffentliche Hand besteht – aber nur dann, wenn man selbst nicht grob unaufmerksam war.

Unsere Empfehlung

Wer nach einem Sturz durch ein Schlagloch oder eine sonstige Straßenschäden verletzt wird, sollte sofort handeln:

  • Schaden dokumentieren: Fotos der Unfallstelle, Maße des Schlaglochs, Lichtverhältnisse, Tageszeit
  • Zeugen sichern: Namen und Kontaktdaten von Zeugen notieren
  • Unfallhergang genau festhalten: Was hat man gesehen, was konnte man sehen? Unbedingt keine voreiligen Aussagen machen, die gegen einen verwendet werden können
  • Arzt aufsuchen: Verletzungen dokumentieren lassen
  • Rechtlichen Beistand holen: Die Abgrenzung zwischen staatlichem Verschulden und eigenem Mitverschulden ist eine juristische Feinarbeit – und entscheidet über alles

Sie hatten einen Unfall durch ein Schlagloch, einen Bordstein oder eine schadhafte Straße?

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Quelle: LTO.de, Bericht v. 11.05.2026; LG Landau (Pfalz), Urt. v. 19.12.2025, Az. 3 O 186/23 (rechtskräftig)

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht & Unfallregulierung

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