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Unfallschaden16. April 2026

Cannabis und Führerschein: Hohe THC-Werte führen zur Entziehung – auch ohne sichtbare Ausfallerscheinungen

Cannabis und Führerschein: Hohe THC-Werte führen zur Entziehung – auch ohne sichtbare Ausfallerscheinungen

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.04.2026 – 13 S 2074/25 | Zum Volltext auf dejure.org

Seit der Cannabis-Legalisierung im Jahr 2024 glauben viele Verkehrsteilnehmer, der Gesetzgeber habe auch beim Fahren mit Cannabis die Zügel lockerer gelassen. Ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zeigt das Gegenteil: Wer mit sehr hohem THC-Wert am Steuer erwischt wird, riskiert den Führerschein – und zwar selbst dann, wenn die Polizei keinerlei Ausfallerscheinungen feststellt.

Was ist passiert?

In der Nacht vom 9. auf den 10. Dezember 2024 wurde ein Autofahrer um 00:15 Uhr von der Polizei angehalten. Die Beamten nahmen starken Cannabisgeruch wahr. Der Fahrer räumte ein, rund vier Stunden zuvor Cannabis konsumiert zu haben. Eine Blutuntersuchung ergab einen THC-Wert von 38 Nanogramm pro Milliliter Blutserum – ein Wert, der den gesetzlichen Grenzwert von 3,5 ng/ml deutlich übersteigt. Die Polizeibeamten vor Ort notierten ausdrücklich: keine sichtbaren Ausfallerscheinungen.

Im laufenden Entziehungsverfahren berief sich der Fahrer darauf, medizinisches Cannabis im Rahmen einer ärztlich verordneten Therapie eingenommen zu haben. Er legte entsprechende Unterlagen allerdings nicht rechtzeitig vor. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog den Führerschein. Der Fahrer legte Beschwerde ein – ohne Erfolg.

Was hat das Gericht entschieden?

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Führerscheinent­ziehung und wies den Eilantrag des Fahrers vollumfänglich zurück.

Das Gericht stellte klar: Ein THC-Wert von 38 ng/ml bei gleichzeitigem Fehlen äußerer Ausfallerscheinungen belegt gerade keine mangelnde Gefährlichkeit – sondern im Gegenteil eine habituelle Gewöhnung an THC. Wer trotz erheblicher Wirkstoffkonzentration keinerlei Beeinträchtigung zeigt, habe offensichtlich eine hohe Konsumfrequenz entwickelt und trenne Konsum und Fahren nicht zuverlässig voneinander.

Das nachträgliche Geltendmachen einer medizinischen Cannabistherapie schützt den Führerschein nicht automatisch. Das sogenannte Medikamenten-Privileg setzt voraus, dass die Verordnung zum Zeitpunkt der Fahrt lückenlos dokumentiert und belegt ist. Eine erst im Nachhinein eingereichte Erklärung kann die behördliche Entziehungsverfügung nicht rückwirkend aufheben.

Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil macht deutlich, wie schmal der Grat ist, auf dem sich Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr bewegen. Die Rechtslage nach der Cannabis-Legalisierung ist keineswegs unkompliziert – sie ist für viele Betroffene sogar unübersichtlicher geworden:

  • Der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC ist für viele Gelegenheitskonsumenten leicht zu überschreiten, ohne dass sie sich subjektiv beeinträchtigt fühlen.
  • Keine sichtbaren Ausfallerscheinungen bedeuten im Verwaltungsrecht nicht automatisch Fahreignung – das Gericht zieht daraus sogar den gegenteiligen Schluss.
  • Medizinisches Cannabis schützt nur dann, wenn die Voraussetzungen von Anfang an vollständig dokumentiert und der Behörde proaktiv nachgewiesen werden.

Wer nach einem Polizeistopp mit positivem THC-Test Post von der Führerscheinstelle erhält, sollte die Fristen im Blick behalten: Die Behörden handeln in solchen Fällen oft zügig, und Versäumnisse lassen sich im Nachhinein schwer korrigieren.

Unsere Empfehlung

Führerscheinentzugsverfahren im Zusammenhang mit Cannabis verlaufen nach einer eigenen Logik, die sich von der des Straf- oder Bußgeldrechts unterscheidet. Hier gelten verwaltungsrechtliche Beibringungspflichten und strenge Fristen. Ob und welche Handlungsoptionen bestehen – etwa das Vorlegen eines ärztlichen Attests, die Beantragung einer MPU oder das Einlegen von Rechtsmitteln –, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Akzeptieren Sie eine Entziehungsverfügung nicht widerspruchslos. Lassen Sie den konkreten Sachverhalt und die Erfolgsaussichten von einem im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt prüfen, bevor Fristen ablaufen.

Versicherungen passen ihre Strategien schnell an neue Rechtsprechung an – dasselbe gilt für Behörden.


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