Buchbesprechung II: Die Anhörung beteiligter Kreise bei der Regelsetzung im Umweltrecht

von Rechtsanwalt Dr. Alexander Herbert (Offenbach)

Claus Leitzke: Die Anhörung beteiligter Kreise nach §§ 51 BImschG, 60 KrW/AbfG, 17 Abs. 7 ChemG, 6 WRMG, 20 BBodSchG. Funktionen, Merkmale, Verbesserungsmöglichkeiten, Rhombos-Verlag (Schriften des Vereins für Umweltrecht Bremen sowie Diss. Univ. Lüneburg), Berlin 1999, 69,00 DM.

Der Autor beschreitet einen Weg der bei juristischen Dissertationen nicht gerade üblich ist: Er beschäftigt sich nicht nur mit der juristisch-dogmatischen Einordnung und Auslegung von Rechtsnormen, sondern fragt nach ihrer Wirkungsweise.

Im ersten Teil seiner Arbeit wirft er u.a. die Frage auf, welche Funktionen eine Anhörung für den Staat, die angehörten Kreise und Personen sowie die Öffentlichkeit haben kann. In einem eigenen Unterabschnitt wird speziell die Bedeutung der Anhörung für die Verwirklichung von Umweltschutzzielen untersucht mit dem Ergebnis, dass die Anhörung zwar die Effektivität untergesetzlicher Normen steigern kann, zum Abbau der Vollzugsdefizite allerdings nur wenig beizutragen vermag. Auch die insgesamt als positiv bewerteten Effekte der Anhörung -so arbeitet er weiter heraus -können nur dann ihre Wirkung voll entfalten, wenn das Verfahren der Anhörung Mindeststandards wie vor allem Frühzeitigkeit, Publizität, Auswahl kontrastierender Auskunftspersonen einhält.

Im zweiten - rechtswissenschaftlichen - Teil geht der Autor auf die im Titel der Arbeit genannten Vorschriften ein. Über ihre Auslegung hinaus wird die konkrete Funktion der jeweils angeordneten Anhörung untersucht. Interessant sind auch die Ausführungen zu den Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber Verstößen gegen die Anhörungsvorschrift.

Aus dieser konkreten Analyse von umweltrechtlichen Rechtsvorschriften, welche eine Anhörung anordnen, wird zum Schluss der Versuch unternommen, die Strukturen eines abstrakten optimierten Anhörungsverfahrens zu entwickeln, was ausdrücklich ein Beitrag zu den Arbeiten am zukünftigen Umweltgesetzbuch verstanden wird.

Das Buch ist all denen zu empfehlen, die an der Normsetzung mitwirken - nicht nur im Umweltrecht. Aber auch die Normanwender finden hier nützliche Hinweise für die Auslegung der untersuchten Normen und den Rechtsschutz bei Verletzung der Anhörungsvorschriften.