Änderung des Schadensersatzrechts

Die Reform des Schadenersatzrechts trat zum 1. August 2002 in Kraft. Der Bundestag hat dies im April 2002 in Form des 2. Schadens-Änderungs-Gesetz (SchadÄndG) beschlossen. Dadurch sollen Lücken im Haftungsrecht geschlossen und die Bedeutung des angemessenen Ausgleichs von Personenschäden gestärkt werden.

Was ändert sich nun konkret?