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Besprechung von: Ausländerrecht für die anwaltliche Praxis

von Rechtsanwalt Dr. Alexander Herbert (Offenbach)

Dienelt, Klaus / Molitor, Wolfram: Ausländerrecht für die anwaltliche Praxis. Luchterhand, Neuwied, 2 Ordner, ca. 1400 S., Stand: Mai 2001, DM 128,-

Mit diesem Werk ist ein weiteres Buch zum Ausländerrecht auf den Markt gebracht worden. Neu ist die Konzeption, die in einer Konzentration auf die Behandlung typischer Problemschwerpunkte, wie Einreisebestimmungen, Folgen unerlaubter Einreise, Ehegattennachzug, Ausweisung, Abschiebungs- und Auslieferungshaft, Duldung besteht. Die Schwerpunktbildung orientiert sich an den Bedürfnissen der anwaltlichen Praxis, da sie dem Nutzer die Möglichkeit eröffnet, sich kurzfristig in eine bestimmte ausländerrechtliche Problematik einzuarbeiten, wobei er nicht nur Einsicht in die Strukturen erhält, sondern auch die zum Teil schwierig zu erkennenden Bezüge der einzelnen Rechtsnormen untereinander aufgezeigt werden. Dabei wird der Anwalt zudem verfahrensrechtlich unterstützt, indem ihm Formulierungsvorschläge für Anträge, aber auch Praxistipps hinsichtlich des Vorgehens und der Argumentation gegeben werden. Nützlich sind zudem die umfangreichen Rechtsprechungszitate zu Kernfragen des Ausländerrechts. Gerade wegen der kurzen Fristen ist es äußerst hilfreich, wenn zu einzelnen Fragestellungen die Kernaussagen der Obergerichte, insbesondere des BVerwG, wörtlich wiedergeben werden.

Die Konzentration auf Problemschwerpunkte hat gegenüber einem Kommentar und einem Lehrbuch den entscheidenden Vorteil, dass bei Übernahme eines Mandats die konkrete ausländerrechtliche Fragestellung ohne großen Zeitaufwand umfassend erfasst werden kann. Denn im Gegensalz zu traditionellen Kommentierungen des Ausländerrechts muss sich der Leser nicht von Verweisungsnorm zu Verweisungsnorm durch die komplizierte Struktur des Ausländerrechts "blättern", um der Lösung einer konkreten Frage näher zu kommen. Vielmehr wird er von typischen, häufigen Fragestellungen ausgehend auf den Weg zu einer Lösung geleitet. Dabei wird der Anwalt durch drucktechnisch hervorgehobene Hinweise auf in der Praxis bewährte Vorgehensweisen aufmerksam gemacht. Die bei dieser Konzeption zwangsläufige Folge, dass naturgemäß nicht alle ausländerrechtlichen Fragestellungen vollständig abgehandelt werden können, wird durch den Abdruck der AuslG-VwV weitgehend ausgeglichen.

Erfreulich ist auch, dass das Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht bei nahezu allen Kapiteln berücksichtigt wird und zudem die Rechtsfragen von Gemeinschaftsangehörigen und türkischen Staatsangehörigen in eigenen Kapiteln ausführlich dargelegt werden. Selbst aktuelle Fragestellungen, die sich erst in jüngster Zeit durch die Rechtsprechung des EuGH stellen - wie zum Beispiel die Standstill-Problematik -, werden schon angesprochen. So setzt sich Ehrmanntraut in seinem Ausweisungskapitel (A.6. Rn. 73.2 f.) bereits kritisch mit der Ansicht des BayVGH (EZAR 037 Nr.2 = InfAuslR 2000, 425) auseinander, wonach die Ist- und Regelausweisungstatbestände des § 47 Abs. I und 2 AuslG auf türkische Staatsangehörige keine Anwendung finden sollen. Im Hinblick auf die Standstill-Problematik wäre aus Nutzersicht eine vertiefte systematische Aufbereitung und Darstellung der anzuwendenden Standstill-Klauseln (Art. 7 ARB 2/76, A11. 13 ARB 1/80 und Art 41 Abs. 1 ZusProt.) wünschenswert. Auch die Konsequenzen, die sich für türkische Staatsangehörige aus der Entscheidung des EuGH in der Rs. El-Yassini zu Art. 37 ZusProt ergeben (s. Rittstieg, InfAuslR 1999, 221), harren noch vertiefter Bearbeitung.

Dass das Werk als Loseblattausgabe angelegt wurde, erweist sich auch wegen des notwendigen Aktualisierungsbedarfs als günstig. So wird bei den Einreisebestimmungen noch erörtert, inwieweit die VO/EG 2317/95 für die Einstufung als Positivstaater bedeutsam ist (A.2. Rn. 15 f.); indes ist diese VO durch zuletzt die VO/EG 539/2001 abgelöst worden. Auch die Ausführungen zu den Folgen unerlaubter Einreise sind überarbeitungsbedürftig. Die Rechtsprechung zur unerlaubten Einreise eines Negativstaaters mit Besuchervisum wird wiedergegeben (3. Rn. 13), ohne dass auf die gegenteilige Ansicht in der AuslG VwV (Nr. 58.1.1.3.2) hingewiesen wird. In 4.3. wäre auch ein Kapitel über die Altfallregelungen begrüßenswert. Weiterhin sucht man einen Hinweis nach Rechtsschutzmöglichkeiten nach erfolgter Abschiebung - mit Ausnahme des Problems der Erledigung (A.7. Rn. 20) - vergebens.

Ungeachtet dessen lässt sich als Fazit festhalten: Das Werk ist gerade für den auf das Ausländerrecht nicht spezialisierten Anwalt sehr hilfreich. Dies gilt auch wegen des umfangreichen Anhangs, der die gesetzlichen Grundlagen des Ausländerrechts inklusive intemationaler Vorschriften umfassend enthält. Vor allem aber der an der Struktur der anwaltlichen Tätigkeit orientierte Aufbau des Werks erleichtert den schnellen Zugriff des Praktikers und macht es zu einer echten Arbeitshilfe, die in keinem Handapparat eines im Ausländerrecht tätigen Anwalts fehlen sollte.